ZitatOriginal geschrieben von Zappi
Die logische Folge wäre, dass ein Haftungsausschluss gegen sture und uneinsichtige Bekloppte ein probates Mittel ist, was ich bezweifle. Zudem sind die bei Ebay anzutreffenden "Gewährleistungssausschlüsse" in einem Großteil der Fälle rechtlich wirkungslos ("EU-Recht(Sprechung)" hat damit wenig zu tun...).
Zappi
Mag jetzt vielleicht etwas OT sein, aber wie formuliert man denn dann bitte einen rechtlich wirksamen Gewährleistungsausschluß, wenn die bei ebay kursierenden rechtlich wirkungslos sind?
Gruß,
Tom