Hi Tech bei Ebay handeln - Gefährlich?
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Larswars:
Man bekommt bei der Post ne Quittung mit Paketnummer, Abesendername, Empfängername etc. pp.
Den soll einscanne.
und AFIAR (!!!)
Must du bei berechtigten Dingen und Warenwert über 40,-- die Portokosten übernehmen. -
Zitat
Original geschrieben von bLaCkFoX
Larswars:
Man bekommt bei der Post ne Quittung mit Paketnummer, Abesendername, Empfängername etc. pp.
Den soll einscanne.
und AFIAR (!!!)
Must du bei berechtigten Dingen und Warenwert über 40,-- die Portokosten übernehmen.
Soll das heißen, er schickt das TEil unfrei und muss trotzdem das Porto zahlen? So verrückt ist doch selbst dei Post nicht :eek:
Ich frage mich grad, ob er das machen würde. Ich meine, ich würde mein 250 Euro Telli nicht einfach so jemanden schicken. Da hätte ich Angst, es nie wieder zu bekommen.
Was mich noch interessiert: wem ist denn schon ähnliches passiert, und was habt ihr gemacht? Ich meine, wir haben hier doch alle/viele einen Handyspleen. Geben viel Geld für eigenartige Geräte aus, die wir kurze Zeit später wieder verkaufen. Da muss es doch auf der hand liegen, dass es Käufer gibt, die mit den Teilen nicht klar kommen. Gerade, wenn ich an obskure Importe denke, die hier nicht unbedingt unterstützt werden.
Gruß Larswars -
Zitat
Original geschrieben von bLaCkFoX
Larswars:
Man bekommt bei der Post ne Quittung mit Paketnummer, Abesendername, Empfängername etc. pp.
Den soll einscanne.
und AFIAR (!!!)
Must du bei berechtigten Dingen und Warenwert über 40,-- die Portokosten übernehmen.
Das stimmt zwar bei Deals mit gewerblichen Anbietern (siehe ehemals Fernabsatzgesetz, nun §357 BGB), ist aber bei privaten Verkäufen wie in diesem Fall ziemlicher Humbug. -
Und da rettete mich das "as far as i know"
Ja ne, biete ihm an, du guckst es dir an, wenn alles okay ist, soll er Porto bezahlen, wenn das Gerät wirklich kaputt ist, zahlst du.
Ist halt nur die Frage wie:
Er schickts unfrei = du bezahlst erstmal Porto
Er schickts frei = er bezahlt erstmal Porto. -
Zitat
Original geschrieben von Tom_le_ours
Ne, mal im Ernst. Dadurch, das Du nicht in der Auktion Deine Gewährleistungspflicht (oder wie es auch immer genau heißen mag) ausgeschlossen hast, dürftest Du ´n größeres Problem haben wenn Dein Käufer ´n Psycho ist. Denn damit hat er 1 Jahr Freifahrt bei jedem Scheiß, denn er nicht kapiert.
Was verstehst du unter "Freifahrt für jeden Scheiß, den er nicht kapiert"?:confused:Selbst wenn der Privatkäufer keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart, muss der Käufer immer noch beweisen, dass bei der Ware ein Mangel vorliegt, welcher schon bestand bevor er das Gerät benutzt hatte bzw. schon zum Zeitpunkt des Absendens des Geräts bestand.
Das Vornehmen von Einstellungen am PC und/oder Handy, so dass es funktioniert, ist kein Mangel, solange es nach dem Tätigen der Einstellungen tatsächlich funktioniert.
Das "etwas nicht kapieren" und ein Mangel i.S. des BGB sind nicht miteinander gleichzusetzen.
Larswars
Wenn es dir auf die positive Bewertung ankommt und du diese noch nicht hast, nimm das Teil zurück und erstatte den Kaufpreis vermindert um eine Aufwandsentschädigung, die du mit dem Käufer aushandelst.Sonst beharre auf deiner Position, ein Mangel am Gerät liegt imho nicht vor. Du bist nicht verpflichtet, das Gerät zu reparieren oder zurückzunehmen.
Zappi
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Zitat
Original geschrieben von Zappi
Was verstehst du unter "Freifahrt für jeden Scheiß, den er nicht kapiert"?:confused:Selbst wenn der Privatkäufer keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart, muss der Käufer immer noch beweisen, dass bei der Ware ein Mangel vorliegt, welcher schon bestand bevor er das Gerät benutzt hatte bzw. schon zum Zeitpunkt des Absendens des Geräts bestand.
Das Vornehmen von Einstellungen am PC und/oder Handy, so dass es funktioniert, ist kein Mangel, solange es nach dem Tätigen der Einstellungen tatsächlich funktioniert.
Das "etwas nicht kapieren" und ein Mangel i.S. des BGB sind nicht miteinander gleichzusetzen.
ZappiDas ist schon klar, aber der Punkt ist nunmal das er durch den fehlenden Gewährleistungsausschluß jetzt jedesmal wenn der Käufer was nicht kapiert sich mit ihm auseinandersetzen muß und das dann ein ganzes Jahr lang. Und wenn Du einen (wie hier augenscheinlich vorliegend) sturen und uneinsichtigen Käufer erwischt hast, dann erklär dem erstmal das er die Beweißpflicht hat. Das geht IMHO dann nur noch über ´n Anwalt und der dürfte ohne Rechtsschutz doch mit der Zeit etwas teuer werden..
Abgesehen davon seh ich schon die erste Anzeige bei Larswars reinflattern, da ja in diesem Staate jeder jeden ohne wirkliche Berechtigung erstmal anzeigen kann. (z.B. wegen vermeintlichen Betrugs)
Ich setz überhaupt nichts mehr bei ebay rein ohne die Gewährleistungsausschlussklausel. Bei ebay tummeln sich soviele Bekloppte, das ist mir einfach zu gefährlich..
In dem Sinne..
Gruß,
Tom
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Also ich bin nicht auf einen Streit aus. Vielmehr hoffe ich, dass wir die Sache "vernünftig" aus dem Weg räumen können. Bisher hat er sich nicht mehr gemeldet (nachdem ich ihm einige Infos zu gewissen Telefon-Gemeinschaften im www geschickt habe). Vielleicht sieht er ein, dass es ein Fehler der Handhabung und nicht des Geräts ist.
Ansonsten werde ich wohl in den sauren Apfel beisen und das Gerät zurück nehmen müssen.
In der Tat sollte man darüber nachdenken, was man wie bei Ebay verkauft, da sich dieser Platz scheinbar zunehmend in ein Testmarkt wandelt. Das ist ärgerlich und dem allgemeinen Ablauf dort nicht förderlich.
Mal sehen, was die nächsten Tage kommt.
Gruß Larswars -
Zitat
Original geschrieben von Tom_le_ours
Das ist schon klar, aber der Punkt ist nunmal das er durch den fehlenden Gewährleistungsausschluß jetzt jedesmal wenn der Käufer was nicht kapiert sich mit ihm auseinandersetzen muß und das dann ein ganzes Jahr lang. Und wenn Du einen (wie hier augenscheinlich vorliegend) sturen und uneinsichtigen Käufer erwischt hast, dann erklär dem erstmal das er die Beweißpflicht hat.
Die logische Folge wäre, dass ein Haftungsausschluss gegen sture und uneinsichtige Bekloppte ein probates Mittel ist, was ich bezweifle. Zudem sind die bei Ebay anzutreffenden "Gewährleistungssausschlüsse" in einem Großteil der Fälle rechtlich wirkungslos ("EU-Recht(Sprechung)" hat damit wenig zu tun...).Zappi
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Also ganz ohne Abzug würde ich das Telme nicht zurücknehmen. Du hast schliesslich ganz schön gebühren gelöhnt etc., warst sehr kooperativ und es ist nicht geklärt was die Ursache ist. Wenn Du es wirklich zurücknehmen willst würde ich mind. 10 € abziehen und ihn die Versandkosten übernehmen lassen.
Schliesslich ist EBAY kein Bestellservice auf Probe wo man Sachen bei nichtgefallen einfach zurückgibt
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