Arbeitsvertragfragen! z.B. Gehaltsumwandlung?

  • Hallo!


    So, nun habe ich meinen Arbeitsvertrag. Aber eines ist mir nicht so ganz klar: Da steht drin, daß die Fahrtkosten (zwischen Wohn- und Arbeitsstätte) durch eine Gehaltsumwandlung erstattet werden - wie soll ich mir das vorstellen? *keineahnungdavonhab*


    Auch interessant: 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche, Beginn 9 Uhr, zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr kann ich eine Stunde Mittagspause machen, Ende der Arbeitszeit ist 17.30 Uhr. Das wären dann doch 7 1/2 Stunden pro Tag - wie soll ich denn da bei einer 5-Tage-Woche auf 40 Stunden kommen?


    Und: Mir wurde (mündlich) zugesichert, daß ich 10 - 15 Min. früher gehen darf, um den Zug um 17.30 Uhr zu bekommen. Sollte das mit im Vertrag stehen?


    Außerdem hab ich sechs Monate Kündigungsfrist (nach der Probezeit). Das ist ein bißchen viel, oder? Na ja, aber man kann damit leben...


    Vielleicht kann mir da jemand von Euch weiterhelfen?


    LG
    Mokli

  • Wenn Du immer früher gehen kannst, dann kann "Vertrauen" bei Dir entstehen, dass dann als betriebliche Übung in Deinen Arbeitsvertrag mit eingeht.


    Wenn ein Arbeitgeber eine Leistung 3x vorbehaltlos gewährt, kann man von so einem Vertrauen sprechen :) Sollte nach längerer Zeit dann so sein. Davon kann er sich aber auch wieder lösen.......



    Wegen der Kündigungsfrist: Ja, die ist im Gesetz geregelt. Wenn sie länger ist, ist ja okay. Glaub, da muss sich eher der Arbeitgeber dran halten als Du - aber 6 Monate sind wirklich viel. Bist Du Azubi? Kann mir das sonst kaum vorstellen.......die hat man sonst nur, wenn man mehr als 12 Jahre in einem Unternehmen tätig ist.


    Wegen der Arbeitszeit: Hm, keine Ahnung: Ggf. im Tarifvertrag geregelt? Großes Unternehmen?


    eben kurz ergoogled:


    Gehaltsumwandlung auch bei Reisekosten


    Was bei Fahrtkosten- und Kindergarten-Zuschüssen bereits erlaubt ist, soll nun nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes auch bei den Reisekosten erlaubt sein: Die Umwandlung von Gehaltsteilen in steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers.


    Weil dieser Trick bisher nicht ausdrücklich erlaubt war, gab es immer wieder Probleme bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Mit dem Spruch des höchsten deutschen Gerichtes ( VI R 2/98 ) ist Schluß damit. Allerdings sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung vorweisen können. Zu Details fragen Sie Ihren Steuerberater.



    Quelle

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wegen der Kündigungsfrist: Ja, die ist im Gesetz geregelt. Wenn sie länger ist, ist ja okay. Glaub, da muss sich eher der Arbeitgeber dran halten als Du - aber 6 Monate sind wirklich viel. Bist Du Azubi? Kann mir das sonst kaum vorstellen.......die hat man sonst nur, wenn man mehr als 12 Jahre in einem Unternehmen tätig ist.


    Ich bin Gesellin, kein Azubi mehr.


    Ich hab bei dem Job 1 1/2 Stunden Anfahrtszeit (also insgesamt 3 Stunden pro Tag).


    Sprich, wenn ich was in der Nähe bei mir doch je finden würde, ist es halt blöd mit den 6 Monaten Kündigungsfrist...


    Ist nur die Frage: Ist die Fahrkarte dann bereits im Gehalt, das ich bekomme, enthalten oder heißt Gehaltsumwandlung, daß ich sie noch zusätzlich zum Gehalt bekomme? Ich blick das echt nicht...


    Das Unternehmen ist nicht so groß: 9 Filialen. Und Tarifverträge gibt´s bei uns auch nicht (ich bin Hörgeräteakustikerin).


    Vielen Dank für die Mühe, die Ihr Euch gebt!


    LG
    Mokli

  • Re: Arbeitsvertragfragen! z.B. Gehaltsumwandlung?


    Zitat

    Original geschrieben von Mokli

    Auch interessant: 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche, Beginn 9 Uhr, zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr kann ich eine Stunde Mittagspause machen, Ende der Arbeitszeit ist 17.30 Uhr. Das wären dann doch 7 1/2 Stunden pro Tag - wie soll ich denn da bei einer 5-Tage-Woche auf 40 Stunden kommen?


    Hallo :)


    Da hast Du wahrscheinlich gleitende Arbeitszeiten. Das heißt,
    Du mußt von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
    in der Firma/Büro anwesend sein.
    IMHO kannst Du ja jeden Tag um 8 Uhr anfangen. Dann hast
    Du auch noch ein paar Überstunden.


    CU Hul :cool:

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    könnte ich z. b. auf 200 € meines gehaltes verzichten und dafür auf einem anderen wege 200 euro als zuschuss für benzin erhalten und so die 200 quasi netto bekommen?


    lg Larry


    JEIN, nicht so.


    Du müsstest mit Deinem Arbeitgeber folgendes ausmachen:


    1. Du verzichtest auf 200.- Gehalt.
    2. Dein Arbeitgeber bezahlt 200.- Kraftstoff, das muss er aber direkt über SEINE Betriebsausgaben tun, sonst wäre es ein geldwerter Vorteil für Dich, den Du dann wieder versteuern müsstest.


    Den Deal aber nur schriftlich !!!!!


    Ich möchte auch noch zu bedenken geben, dass sich so etwas aber negativ auf Deine spätere Rente auswirken kann - so es denn dann noch eine gibt.


    Gruss Teddie

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