ZitatOriginal geschrieben von rebel1982
du musst eigentlich nicht noch mal schriftlich kündigen da die Leute da die Veträge eh erst bearbeiten wenn Sie die originalvertäge haben...
Sollt wieder erwarten doch was kommen haste ja trotzdem die 14 Tage rückgabe recht also was solls...
Mitnichten. Das Rückgaberecht ist kein Stornorecht
Damit das Rückgaberecht greift muß er erst den Vertrag machen, die Ware bekommen und dann zurückschicken. Normalerweise lässt sich aber kein Händler auf diesen "Ärger ein.
Streng juristisch ist wohl kein Kaufvertrag zu stande gekommen, wegen dem Auftragsdatum. Die Willenserklärung von Kronprinz bezog sich auf Mitte Februar, der Händler wollte wohl offensichtlich das Angebot für Februar nicht annehmen.
Mal was anderes. Hast Du Dir das mit der PS2 eigentlich gut überlegt? Ich habe viel von der PS2 gehört, aber nichts positives.
Gruß Marcus