moin moin,...
das mit der 99%igen "Bevölkerungsabdeckung" ist ja auch irgendwie eine lizenzrechtliche Notwendigkeit.
Mir ist so, als dass von der damaligen Vergabebehörde unterschiedliche Auflagen erteilt wurden. GSM (D1-Telekom und D2 Mannesmann) sollten wohl mind. 98 % (?) Flächendeckung (!) erreichen, während man den DCS1800-Anbietern (EPS und Viag Interkom) als Nachzüglern nur eine entsprechende "Bevölkerungsversorgung" zu 98 % (?) in das Pflichtenheftchen schrieb.
Ob diese Lizenzbestimmungen noch Gültigkeit besitzen kann ich nicht sagen.
Leider habe ich auch keine Quelle mehr zu den jeweiligen Auflagen gefunden. Kannt da jemand noch Quellen oder hat solche Dokumente in Kopie?
Gruesse vom KURTi