Netzausbau O2 GSM- und UMTS-Netz

  • Irgendwie warten alle im TT, dass o2 mal wieder weiter macht. Seit Herbst 2010 ist mit dem 2. Connecttestplatz der Ausbau quasi gestoppt worden ... schön wäre es, wenn es mal wieder weiter geht.

    Seit 1994 T-D1 und andere. Im LTE-5G-Speed-Rausch. Unfassbar ::: Hardware Apple

  • Zitat

    Original geschrieben von iDet
    Irgendwie warten alle im TT, dass o2 mal wieder weiter macht. Seit Herbst 2010 ist mit dem 2. Connecttestplatz der Ausbau quasi gestoppt worden ... schön wäre es, wenn es mal wieder weiter geht.


    Nein iDet! o2 hat doch die zufriedensten Kunden, laut Kundenmonitor!


    Guckst du hier: o2 hat die zufriedensten Kunden (laut Kundenmonitor)

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • ja genau !!! .... Bow bei Marketing und Netzbetrieb geht die Schere auseinander. Werbung und Wirklichkeit ... mannomannomann !

    Seit 1994 T-D1 und andere. Im LTE-5G-Speed-Rausch. Unfassbar ::: Hardware Apple

  • Zitat

    Original geschrieben von iDet
    ja genau !!! .... Bow bei Marketing und Netzbetrieb geht die Schere auseinander. Werbung und Wirklichkeit ... mannomannomann !



    Die Quittung bekommt O2 aber noch dafür! :top:



    MR

    Moto G54 5G mit O2 M, MI 10 T Light mit 2 GB im VF Netz,
    FN DSL 16000 DTAG ab den 12.10.2020 50000er Leitung

  • Zitat

    Original geschrieben von iDet
    Werbung und Wirklichkeit ... mannomannomann !


    Muß so sein (egal bei welchem Produkt/Dienstleistung). Wenn Werbung die Realtität widerspiegeln würde wäre sie a) langweilig und b) wenig verkaufsfördernd :D


    Wie heißt es gleich nochmal: Werbung schadet einem Unternehmen wenn Kunden sie ernst nehmen und das (vermeintlich) Versprochene einfordern. :cool: Ausnahme: Das Unternehmen hat besonders <hier-Wort-Deiner-Wahl-einsetzen> Kunden ;)


    hjrauscher

  • o2 ist mittlerweile in meiner Umgebung sogar schlechter als E-Plus.
    Zwar haben beide noch mehrere GPRS/EDGE-Sender in einer 30.000 Einwohner-Stadt, aber E-Plus holt auf und baut nach und nach die Sender auf UMTS um. o2 hat einen UMTS-Sender und der ist meistens überlastet.
    Wenn E-Plus jetzt auch noch die umliegenden Städte aufrüstet, sind sie ganz schnell vor o2, was das Netz angeht.


    BTW: Wie sieht es eigentlich aus mit dem Smartphone-Surfen? Außer der Telekom ist ja scheinbar kein Netz darauf vorbereitet, die steigende Smartphone-Nutzer-Zahl zu versorgen, oder?
    E-Plus hat in meinen Augen noch einen kleinen Vorsprung zu o2, da sie jetzt gleich schnellere Nodes ausbauen können, aber wenn E-Plus weiter wächst, und die 5GB immer noch für 20€ (blau) zu haben sind, sehe ich schwarz.

  • Milter Mast


    @ Milter Mobilfunkgegner


    Klagt mal schön gegen die Standortbescheinigung von O2 in Milte.
    Dat geht inne Buchse! :top: :D
    Richtig so!


    http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1267958/index.html


    Baden-Baden: Klagen gegen Mobilfunksendeanlage erfolglos



    Datum: 26.04.2011


    Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 26.04.2011


    Mit zwei dieser Tage den Beteiligten zugestellten Urteilen hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klagen eines Anwohners gegen eine den Stadtwerken Ettlingen GmbH erteilte Standortbescheinigung sowie Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage in Baden-Baden abgewiesen. Mit seinen beiden Klagen machte der Kläger u.a. geltend, er fürchte die ständige Funkstrahlung, der Funkmast verunstalte die Gegend und sein Grundstück werde aufgrund der Anlage an Wert verlieren.



    Dem ist die 8. Kammer nicht gefolgt. Sie hat in ihren beiden Entscheidungen ausgeführt: Die für die Mobilfunksendeanlage erteilte Standortbescheinigung entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Dass die maßgeblichen Grenzwerte nach der einschlägigen Verordnung nicht eingehalten worden seien, trage der Kläger nicht vor und dies sei auch sonst nicht ersichtlich. Das Grundstück des Klägers befinde sich außerhalb des Bereichs der einzuhaltenden Sicherheitsabstände. Für die Kammer bestehe keine Veranlassung, die in der einschlägigen Verordnung festgelegten Grenzwerte in Frage zu stellen. Dem Gesetz- und Verordnungsgeber stehe ein großer Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung derartiger Grenzwerte zu, so dass eine weitergehende Sachverhaltsermittlung nicht erforderlich sei. Wenn noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen vorlägen, verlange die staatliche Schutzpflicht von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahme zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen. Es sei vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weitergehende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber könne gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident sei, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse unter einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden sei. Es lägen aber keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gefahren von Mobilfunkanlagen vor, die das derzeitige Schutzniveau als unzureichend erscheinen ließen.



    Die erteilte Baugenehmigung für die Mobilfunksendeanlage verletzte keine nachbarschützenden Vorschriften. Das Bauvorhaben sei zulässig, weil es sich in die Eigenart der bereits durch einen Funkmast gekennzeichneten näheren Umgebung einfüge. Die Anlage sei gegenüber dem Kläger auch nicht rücksichtslos, insbesondere könne der Kläger sich nicht mit Erfolg auf die von ihm befürchtete Wertminderung seines Grundstücks berufen. Der Fortbestand einer bestimmten Grundstückssituation stelle lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance dar. Ferner könne der Kläger keinen Verstoß gegen das Verunstaltungsverbot geltend machen. Diese Vorschrift sei nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich der im öffentlichen Interesse liegenden Bau- und Gestaltungspflege.



    Die beiden Urteile vom 12. April 2011 (8 K 1406/10, Standortbescheinigung für Sendeanlage sowie 8 K 3446/10, Baugenehmigung) sind nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.

    Moto G54 5G mit O2 M, MI 10 T Light mit 2 GB im VF Netz,
    FN DSL 16000 DTAG ab den 12.10.2020 50000er Leitung

  • Meister,


    Das nimmt ja kein Ende in Milte. Meinst Du da kommen noch mal blaue Wellen hin? So eine verdrehte Welt.


    Ich glaube wenn jemals gebaut wird, dann freut sich keiner mehr im Forum hier so richtig :-(

    Seit 1994 T-D1 und andere. Im LTE-5G-Speed-Rausch. Unfassbar ::: Hardware Apple

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