Ortung von Handy durch Polizei, OK?

  • Hallo TTler,


    habe mal eine Frage. Vor ein paar Tagen wurde ich von der Polizei angerufen und man teilte mir folgendes mit: Es wurde vor ein paar Wochen eine Tankstelle überfallen und im Zuge der Ermittlungen wurden alle Handy, die zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des Tatrortes eingebucht waren ermittelt. So kam man auch an meine Nummer und Adresse. Man befragte mich dann kurz, was ich an diesem Abend dort gemacht hatte. Das wars dann auch.
    Meine Frage, ist dies rechtlich erlaubt und wenn ja, welche § rechtfertigen dieses Vorgehen. Möchte jetzt nämlich darüber eine Seminararbeit schreiben. Vielen dank und einen schönen Abend.

  • Re: Ortung von Handy durch Polizei, OK?


    Zitat

    Original geschrieben von www33422
    Meine Frage, ist dies rechtlich erlaubt und wenn ja, welche § rechtfertigen dieses Vorgehen. Möchte jetzt nämlich darüber eine Seminararbeit schreiben. Vielen dank und einen schönen Abend.


    Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wo will man die Grenze ziehen? Man stelle sich vor, jemand pinkelt in einen Park und alle Leute, die zu diesem Zeitpunkt an der nächsten BTS eingebucht waren, werden nun angerufen, ob sie was gesehen haben... (überspitzt ausgedrückt).
    Aber da _Du_ ja eine Seminararbeit darüber schreiben willst, kannst _Du_ uns ja später mitteilen, wie die rechtliche Lage ist. :D


    MfG
    bimmelbommel


    P.S. Willkommen bei TT! :)

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Nach dem


    Datenschutzgesetz ist das eigentlich nicht ganz sauber.
    Wenn ich es nicht gewesen wäre hätte ich denen mal meine Meinung gegeigt.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Wenn dieses zur Aufklärung eines Kapital-Verbrechens (welches ein Raub nun mal ist) beiträgt, ist es doch nur positiv wenn die Polizei heutzutage solche Möglichkeiten nutzen kann.


    Gruß


    Tommy

  • Hallo www33422.
    War das wirklich die Polizei oder kann das sein, daß Dich einer Deiner Kumpels auf den Arm nehmen wollte?
    Auch wenn es technisch möglich wäre, kann ich mir das nicht vorstellen, das hieße ja das die Netzbetreiber die Einbuchungsdaten aller Teilnehmer protokollieren müsste und diese auf Anweisung der Polizei herausgeben müsste...
    Auf richterliche Anweisung könnte ich mir das evtl. noch vorstellen aber das klingt schon sehr nach Überwachungsstaat.

  • Hi,


    Frag Deinen Prof. mal nach der Strafprozessordnung, so um die §§ff 100 rum in Verbindung mit dem Telekomunikationsgesetz.


    Da steht drin, was die Polizei alles darf. Ist ein öffentliches Gesetz, doch der Richter muss sein ok geben.


    bimmelbommel:
    Bei "Pinkeln im Park" greift das aber nicht, es sei denn, Dein Urin bringt Leute um :D

  • Sorry, aber auf dieses Gespräch hätte ich mich so nicht eingelassen!
    Hätte höchstens um Post gebeten,wenn sie etwas wissen wollen...
    Dann hätte ich auch was in der Hand.

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Die Polizei darf im Falle von Straftaten bei den Netzbetreibern Auskünfte über Rufnummern, Handys und deren Besitzer anfordern. Die Polizei hat in diesem Falle also nicht außerhalb der Legalität gehandelt.


    Ob's geschickt war, die Handybesitzer dann fernmündlich zu verhören - " 'nabend, haben Sie kürzlich eine Tankstelle überfallen?" :D - darüber könnte man trefflich diskutieren.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark!
    (Bill & Ted's verrückte Reise durch die Zeit)

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