[t610] fragen wegen umtauschen

  • hi leute
    ich weiss es ist mein einstandsposting, und ich möchte es mir auch nicht gleich bei euch verscherzen ;)
    aber ich hab mal ein paar fragen, die ich zwar sicher durch die suche klären könnte, allerdings hab ich die schon bemüht, und habe aber nun keine lust mir ein mehr als 20 seitiges thema durchzulesen, wo mein problem vielleicht doch nicht drinsteht ;)


    also folgendes:
    habe heute mein t610 bekommen.
    es ist ein 03w18 gerät mit rotem punkt
    software: r1a
    mir kommen die klingeltöne arg leise vor bei diesem gerät, also vermute ich mal, dass es eines dieser heruntergeregelten geräte ist.
    nun mal nen paar fragen
    was bedeutet SWAP-umtausch
    und was is der w-service
    kann ich bzw soll ich das geraet nochmal umtauschen lassen?


    danke und sorry :o


    bye

  • Dann frag ich auch gleich noch was:


    Kann man bei Vodafone das VF gebrandete T610 reklamieren, weil es nicht den gleichen funktionsumfang besitzt, wie das mit der orginal S/// Software?

  • Stulli:


    Hallo,


    Das Thema wurde hier und in anderen Threads ausführlich behandelt. Dazu musst Du, falls Du noch mehr wissen willst, als das, was in dem Thread drin steht, einfach nochmal die Suche benutzen. Es besteht kein Umtausch- Recht bei Vodafone wegen der Symbole.



    ciao
    Chris


    PS:
    Hier die Antwort von Vodafone dazu! ;)

  • Salute,


    normalerweise ist es so. Steht in der Beschreibung drin das z.B. der rechte Funktionsknopf frei belegbar ist das ist dies ein zugesicherte Eigenschaft die erfüllt sein muss. Sollte sowas oder so was ähnliches also bei dir in der Beschreibung stehen dann kannst du meiner Ansicht nach auf erfüllen dieser Eigenschaft bestehen.


    Gruss


    Johannes

     MacBookPro 15“ End 2016 
     iPhone X 64GB Spacegrau 
     Apple Watch Gen. 3 42mm 

  • Zitat

    Original geschrieben von Phaenox


    auf meine frage hat nun noch keiner geantwortet *schnüff*

    Frechheit - und dabei ist der Thread schon 30 Minuten alt... (SCNR :rolleyes: )



    Wenn Dein Gerät geSWAPt wird, wird es gegen eines ausgetauscht, das schon einmal verkauft, dann wegen irgendwelcher Fehler zurückgeschickt und wieder instandgesetzt wurde. Also ein Gerät, das theoretisch nicht mehr neu ist, praktisch aber schon.


    W-Support ist die Firma, die für Ericsson bzw. Sony Ericsson die Reparaturen erledigt.



    Ich würde Dir raten, Dein Handy mal mit einem anderen T610 zu vergleichen und nötigenfalls durchaus noch mal umzutauschen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Seadart:


    Was in einer Bedienungsanleitung drinsteht, ist nur dann eine zugesicherte Eigenschaft, wenn Du die Anleitung vor dem Kauf gelesen und deren Inhalt explizit zum Vertragsgegenstand gemacht hast. Was i.d.R. nicht der Fall sein dürfte...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      Seadart:


    Was in einer Bedienungsanleitung drinsteht, ist nur dann eine zugesicherte Eigenschaft, wenn Du die Anleitung vor dem Kauf gelesen und deren Inhalt explizit zum Vertragsgegenstand gemacht hast. Was i.d.R. nicht der Fall sein dürfte...


    Das Gerät wird aber als Sony-Ericsson T610 verkauft. Und genau das erhält man nicht. Aus der bloßen Bezeichnung des Geräts als "Vodafone-Live"-Handy kann man ja die Veränderungen, die gegenüber dem Original bestehen, nicht erkennen. Demnach ist Vertragsgegenstand ein ganz normales T610, und das wurde nicht geliefert. M.E. sehr wohl ein Sachmangel, denn zu der vereinbarten Beschaffenheit gehören auch die Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Herstellers erwarten kann. Und damit die Eigenschaften, die von Sony-Ericsson in der Werbung oder auch in einer im Internet zugänglichen Bedienungsanleitung beschrieben werden. Solange die Provider beim Kauf nicht explizit auf die einzelnen Änderungen der Firmware hinweisen, kann also Nacherfüllung verlangt werden, d.h. Umtausch oder Aufspielen der Originalsoftware.


    Gruß


    Wolf

  • bigblue


    Also bei Eplus hat das damals aber so wunderbar geklappt. Ich hatte das N21i und das Teil konnte halt bei nem fälligen Termin keine Ton von sich geben, obwohl dies in der Anleitung so stand.


    Wenn also in der Anleitung steht, das Telefon schlägt Alarm bei einem fälligen Termin, dann hat das Telefon einen Alarm zu schlagen bei einem fälligen Termin. Man muss natürlich dem Hersteller/Verkäufer die gelegenheit geben diesen Fehler zu beheben. Was beim N21i nicht möglich war, weils keine neue FW gab.


    Wieso sollte des beim T610 nicht auch möglich sein. Wenn da steht ich kann die Tast belegen wie ich will, dann hat das auch zu funktionieren.


    Was wäre dann z.B. wenn ich ein Auto kaufen und in der Anleitung steht...wenn Sie den Fensterheber noch vorne ziehen dann fährt die Scheibe runter.....in der Realität wird aber dadurch die Hupe betätigt. !


    Gruss


    Johannes

     MacBookPro 15“ End 2016 
     iPhone X 64GB Spacegrau 
     Apple Watch Gen. 3 42mm 

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