Für diese Fälle gibt es die Geschäftskunden-Hotline: 0180-55555 , dort den Sachverhalt schildern u. abwarten. Übrigens, entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben, dass es korrekt ist, wenn der Zusteller gewöhnliche Sdg. auf dem Briefkasten ablegen darf, ist dies definitiv nicht erlaubt. Diese Vorschrift geht sogar so weit, dass streng genommen, eine korrekte Auslieferung nur zustande kommt, wenn die Sendung sich in vollem (!!) Umfang, zugriffsicher im Briefkasten befindet !
Soviel zu den konkreten Ausliefrungsvorschriften, die Haftung, steht natrlich auf einem anderen Blatt ...
Natürlich ist es auch aberwitzig, wenn man z.B. wg. einer zu großen Zeitschrift u. Abwesenheit, zur Abholung, zur nächsten Postfiliale laufen müßte. Insofern ist es ein schmaler Grad, wann besondere Kundenfreundlichkeit anfängt oder aber grobe Fahrlässigkeit beginnt !
Im Zweifel, wird dem Kunden ohnehin zum Postfach geraten (einmalig 10 €)
Bezüglich Paketauslieferung ist es faktisch so, dass der Zusteller, falls er tatsächlich so doof sein sollte und selbst (in Eigenschaft des Empfängers, also m. dessen Namen) unterschreibt, sich der Urkundenfälschung schuldig macht. Dies hat auch dienstlich, sehr weitreichende Folgen u. wird strikt geahndet.
Sollte er jedoch, nur "fantasievoll" in der Auslegung der zulässigen Ersatzempfänger gewesen sein (gibts beim Kiosk um die Ecke, gg. Unterschrift ab), ist dass zwar dienstl. nicht korrekt, hat aber bei weitem nicht die Folgen wie im ersten Fall ....
Zum Schluß, leider ist nun, seit den Zeiten der Post-AG, die Zeit des bekannten Stammzustellers vorbei. Mit dem konnte man gewöhnlich individuelle Vereinbarungen, für den Fall der Abwesenheit treffen (u. natürlich auch, z.B. an Weihnachten honorieren). Nun sind leider ständig wechselnde (schlecht ausgebildete u. unterbezahlte) Zusteller unterwegs u. der pers. Service kommt immer mehr zu kurz ... !!