ZitatOriginal geschrieben von Buck Da Du im Falle eines größeren Missbrauchs Dein Recht wohl einklagen musst
Nein. Warum sollte er? Falls die Karte tatsächlich geklaut und mißbräuchlich verwendet worden wäre, hätte er einfach die Rechnung(en) nicht bezahlt bzw. Lastschrift(en) zurückgewiesen. Unter Verweis darauf, daß ihm die Karte nie zugegangen ist und ihm T-Mobile auch nicht das Gegenteil beweisen kann, wäre der Ball dann bei T-Mobile gewesen. Die könnten dann umgekehrt natürlich versuchen, ihre Forderung einzuziehen, aber sie wären damit natürlich nicht erfolgreich.