Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?

  • Hallo,


    ich weiß natürlich, dass das hier eigentlich kein Rechtsberatungsforum ist, probiere aber trotzdem mal, vielleicht ein paar hilfreiche Tipps zu bekommen ;)


    Mein Problem: Mein Fitnesstudio ist plötzlich geschlossen worden (pleite?). Ich hatte schon die Beiträge für 1 Jahr (bis Ende April 04) im Voraus gezahlt. :(


    Nun hat das Fitnesstudio aber mit einem anderen Studio fusioniert. D.h. ich soll meinen Vertrag fortsetzen
    - in völlig anderen Räumen
    - mit anderen Geräten.
    Die neuen Räume sind aber viel kleiner als die alten, die Art der Geräte ist für mich ungünstiger (vorher komfortable Air-Geräte, jetzt 'normale' mit Gewichtscheiben) und die Geräteauswahl ist kleiner und schlechter. :flop:


    Daher möchte ich den Vertrag beenden, aber mir wurde gerade gesagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt die Möglichkeit bekommen hätte, in dem neuen/anderen Studion weiter zu trainieren, weil sonst mein Vertrag nach der Schließung des ursprünglichen Studios weitergelaufen wäre, OHNE dass ich die Möglichkeit der Fortführung des Trainings gehabt hätte.
    - Ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte ich nicht, da sich die Vertragsbedingungen nicht geändert hätten. :( - DAS SEHE ICH ABER ANDERS! Ich hatte den Vertrag ja nicht mit irgendeinem Fitnesstudio, sondern mit genau diesem gemacht! (In dem 'neuen' Fitnesstudio hätte ich keinen Vertrag abgeschlossen, da ich diese - neuen/schlechteren - Bedingungen in einem anderen Fitnesstudio hier um die Ecke für viel weniger Geld bekommen hätte!)


    Meine Frage: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Und wie bekomme ich die im Voraus gezahlten Beiträge zurück?


    Vielleicht nicht unwichtig: habe grade in meinem Vertrag gesehen, dass das Feld: "Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von ___ Monaten geschlossen." NICHT AUSGEFÜLLT ist.
    - Ich habe also den 1-Jahres-Vertrag nur mündlich und durch die Zahlungsweise abgeschlossen?...


    Danke für Eure Hilfe u. mit freundlichen Grüßen! - Elke

  • Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002


    Daher möchte ich den Vertrag beenden, aber mir wurde gerade gesagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt die Möglichkeit bekommen hätte, in dem neuen/anderen Studion weiter zu trainieren, weil sonst mein Vertrag nach der Schließung des ursprünglichen Studios weitergelaufen wäre, OHNE dass ich die Möglichkeit der Fortführung des Trainings gehabt hätte.


    Das ist natuerlich ein Witz und juristisch vollkommen unhaltbar. Die Erfüllung des Vertrages muss natuerlich gegeben sein, ansonsten musst Du auch nix zahlen.


    Zum jetzigen Sachverhalt weiß ich juristisch nichts, aber probier doch mal, den Geschäftsführer oder Chef des neuen Studios zu sprechen - vielleicht sieht der das ja anders.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Meine Frage: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Und wie bekomme ich die im Voraus gezahlten Beiträge zurück?


    Das kommt darauf an, ob das neue Studio Rechtsnachfolger des alten Studios ist. Grundsätzlich hast Du nur einen Anspruch gegenüber dem alten Studio, der allerdings schwer durchzusetzen ist (weil pleite). Wenn das neue Studio aber nur die Kunden vom alten Studio "abgekauft" hat, wirst Du schlechte Karten haben.

    Zitat


    Vielleicht nicht unwichtig: habe grade in meinem Vertrag gesehen, dass das Feld: "Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von ___ Monaten geschlossen." NICHT AUSGEFÜLLT ist.
    - Ich habe also den 1-Jahres-Vertrag nur mündlich und durch die Zahlungsweise abgeschlossen?...


    In Deutschland herrscht grundsätzlich Formfreiheit, somit ist es vollkommen egal, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.



    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Das ist natuerlich ein Witz und juristisch vollkommen unhaltbar. Die Erfüllung des Vertrages muss natuerlich gegeben sein, ansonsten musst Du auch nix zahlen.


    Dachte ich bis jetzt auch, aber angeblich soll bei Vorauszahlung das Ganze auf mein Risiko geschehen...:mad:


    (Habe auch schon überlegt, ein Studio zu eröffnen und dann ganz fix mit den im Voraus kassierten Jahresbeiträgen auf die nächste Südseeinsel zu verschwinden... ;))


    Zitat

    Zum jetzigen Sachverhalt weiß ich juristisch nichts, aber probier doch mal, den Geschäftsführer oder Chef des neuen Studios zu sprechen - vielleicht sieht der das ja anders.


    Schon 2 x probiert, aber der ist angeblich nie da :confused: (Werd's weiter versuchen!)


    Zitat

    Das kommt darauf an, ob das neue Studio Rechtsnachfolger des alten Studios ist. Grundsätzlich hast Du nur einen Anspruch gegenüber dem alten Studio, der allerdings schwer durchzusetzen ist (weil pleite). Wenn das neue Studio aber nur die Kunden vom alten Studio "abgekauft" hat, wirst Du schlechte Karten haben.


    Wie bekomme ich denn das raus ("Rechtsnachfolger")? Soweit ich weiß, hat das alte mit dem neuen Studio FUSIONIERT.
    Aber das alte war evtl. Teil einer Kette. Und ich glaube nicht, dass die gesamte Kette ("Budokan") dicht ist. Zumindest gibt es noch ein gleichnamiges Studio in Spandau. Die "Pleite" war auch nur eine Vermutung. Offiziell gab es "Probleme mit dem Vermieter".


    Aber ich sehe das doch richtig, dass sich die Vertragsbedingungen (zu meinen Ungunsten) geändert haben??!


    - Elke

  • IMHO hast Du bei Änderung der vertragsbedingungen natürlich ein Sonder Kündigungsrecht. Mein Tip: Kontaktiere Deinen Rechtsanwalt.

  • Re: Re: Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Wie bekomme ich denn das raus ("Rechtsnachfolger")? Soweit ich weiß, hat das alte mit dem neuen Studio FUSIONIERT.


    IANAL, deshalb mein Standardtip bei solchen Sachen: 6€ für eine Rechtsberatung bei der Vertraucherzentrale auf den Tisch legen. Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass bei einer Fusion natürlich auch die Vertragsbedingungen eingehalten werden. Aber wie heisst es so schön: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...

    Zitat


    Die "Pleite" war auch nur eine Vermutung. Offiziell gab es "Probleme mit dem Vermieter".


    Umso besser, dann siehst Du bei einer Kündigung wenigstens noch etwas Geld.

    Zitat


    Aber ich sehe das doch richtig, dass sich die Vertragsbedingungen (zu meinen Ungunsten) geändert haben??!


    IMHO schon. Somit solltest Du ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung (nicht: SoKü) haben.


    MfG
    bimmel'IANAL'bommel, der selbst lieber an freien Gewichten als an Luftpumpen trainiert :D

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Re: Re: Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    IANAL, deshalb mein Standardtip bei solchen Sachen: 6€ für eine Rechtsberatung bei der Vertraucherzentrale auf den Tisch legen.


    BTW: Die haben auch ihre Preise angehoben: 1 € Eintritt + 7,50 € Beratung :(

  • Dann ist das aber regional unterschiedlich. Ich habe in NRW letzte Woche noch 6€ bezahlt incl. Nachberatung(en).
    8,50€ ist in der Tat ziemlich happig...


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Re: Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Aber ich sehe das doch richtig, dass sich die Vertragsbedingungen (zu meinen Ungunsten) geändert haben??!


    Hi !


    Das kommt auf den Vertrag drauf an. Wird der Vertrag genau so (oder besser für dich) weitergeführt, kannste gegen eine Fusion oder einen Aufkauf nix machen (siehe damals D2mo <-> Vodafone !!).
    Sollten sich aber z.B. Preise, Verfügbarkeit (Öffnungszeiten) Anfahrtsweg für dich, oder sonst eine IM VERTRAG GEREGELTE Klausel zu Deinen ungunsten verändert haben, kannste fristlos kündigen. Isses allerdings zu lange her (oft wird man mal kurz angeschrieben, und wenn man binnen x Wochen sich nicht meldet, gelten die neuen Konditionen). Auch hast Du den Vertrag aufgrund der AGB's des alten Studios abgeschlossen. Die AGB's des neuen Studios dürfen natürlich ebenfalls keine Verschlechterung für Dich bedeuten.


    Das mit von wegen "Dein Vertrag läuft weiter, auch wenn der Betrieb eingestellt ist", ist natürlich völliger Schwachfug. Auch hier wieder die Analogie aus dem Mobilfunk: QUAM. Auch die haben lediglich den Betrieb eingestellt, da das aber eine eindeutige Vertragsverletzung ihrerseits war, konnte man per sofort kündigen. D1 hat die Kunden zwar übernommen, aber eben nicht zu den Konditionen, somit auch wieder hier nochmal: Kündigungsgrund.


    Gruesse


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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