ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von GeneralCuster
Im Zweifel gilt was im Vertrag steht. Ein Studiobetreiber wäre schön blöd die Geräte/Kurse/etc. aufzulisten. Er würde sich dann ja die Möglichkeite nehmen auf Veränderungen zu reagieren.
Nein, ich sage es jetzt mal so deutlich, da gibt es nichts zu interpretieren. Und was auf dem Briefkopf des Vertrages steht interessiert im Weiteren im Vertrag selbst nicht.
[edit]
http://www.verbraucher-urteile…r/sportstudiocontent.html
Hilft hier nicht wirklich, aber vielleicht bei anderen Problemen.
Also, mir ist schon klar, dass nicht jedes einzelne Gerät vertraglich zugesichert werden kann, aber ich dachte schon, dass ich den Vertrag mit dem einen bestimmten Studio gemacht hätte (und nicht potenziell mit jedem Studio der Stadt). :confused:
Danke für den Link; der ist nämlich doch hilfreich!
Zitat: "Außerordentliche Kündigung:
[...] Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht."
Nur so am Rande, aber vielleicht auch für andere interessant:
"Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot ist unwirksam. Es sei für den Kunden unzumutbar, den "erhöhten Flüssigkeitsbedarf beim Sport" nur beim Veranstalter stillen zu können. Dort seien Getränke nämlich in der Regel erheblich teurer als anderswo. LG Stade (AZ: 4 O 35/97). Ein Verbot von Glasflaschen hingegen ist wegen der Verletzungsgefahr bei Bruch rechtens."
In diesem Sinne: PROST!!
- Elke