ZitatOriginal geschrieben von supunabae
Ich finde es etwas unglücklich, nur die Anzahl der fehlerhaften Pixel als Umtauschkriterium zu benutzen. Sinnvoller wäre imho noch eine weitere Unterscheidung, ob der Fehler zentral oder peripher liegt, denn ein Fehler mitten auf dem Display stört m.E. wesentlich mehr, als zwei oder drei im Randbereich.
Naja, dafür gibt es als Richtlinie die ISO 13406-2. Hier wird klar in 4 verscheidene Pixelfehlerklassen mit jeweils 3 Fehlertypen unterschieden. Ob das im Einzelfall für den Kunden zu einer zufriedenstellenden Lösung, sprich Umtausch, führt. Ist dann wieder eine andere Sache. Letztendlich muss man jedoch evtl. vor Gericht ziehen, wenn man ein ein Display umgetauscht haben will.
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Allerdings würde mich in dem Zusammenhang interessieren, ob da vom Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im rechtlichen Sinne gesprochen werden kann, weil schließlich hat man ja alle Pixel bezahlt...
Ich denke nicht. Es sei denn der Verkäufer hat dir eine entsprechende belegbare Zusage gemacht.
Steht z.B. im Kaufvertrag das das Display der Pixelfehlerklasse I nach ISO 13406-2 entspricht, dann bist du Fein raus. Das Display darf dann keinen einzigen Pixelfehler haben.
Deshalb würde ich jedem raten, der Allergisch auf Pixelfehler reagiert, sich vor dem Kauf eine entsprechende belegbare Zusicherung vom Verkäufer (nicht vom Hersteller) geben zu lassen, und dies Bestätigung mit in den Kaufvertrag einfließen zu lassen.
Mfg
JLacky