Nebenbei gearbeitet, wie mache ich das mit dem Geld?

  • Hallo Leute,


    tut mir leid für den blöden Titel, aber mir ist nichst besseres eingefallen.


    Folgendes: Ich bin Berufstätig(Vollzeit). Hab aber ca. 25std nebenbei in einem Hotel auf selbständiger Basis gearbeitet. Habe die Rechner neu Installiert und Wireless Lan eingerichtet. Nun zur meiner Frage. Wie mache ich das jetzt mit dem bezahlen? Die Chefin von dem Hotel sagte mir, dass ich einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen darf, ohne Steuern dafür zu zahlen. Stimmt das?


    Wie gehe ich vor? Habe keinen Gewerbeschein. Sie möchte eine Rechnung von mir. Wie mache ich das am besten?


    Habe gegoogelt aber nichts passendes gefunden.
    Über Infos würde ich mich freuen:top:

  • Aber dann bitte so, als wenn Du erst noch arbeiten wollen würdest. Sonst könntest Du nämlich schneller in Teufelsküche sein als Du Handy sagen kannst. ;)

    Nutze den Tag


    Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."

  • Variante 1 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit): Die Chefin stellt Dich als Mitarbeiter Ihrer Firma ein und Du erhälst stinknormalern Arbeitslohn. Bis zu einem bestimmten Betrag hinsichtlich Geld und Arbeitszeit geht das als gringfügige Beschäftigung mit vereinfachten Steuer- und Sozialabgabenregelungen. Ansprechpartner: Arbeitsamt.


    Variante 2 (Einkünfte aus selbständiger Tatigkeit): Die deklarierst die Leistung als selbständige Tätigkeit. Es ist ein Irrglauben, man müsse dafür einen Gewerbeschein haben! Für absolute Gelegenheitsdienstleistungen ist das nicht notwendig. Allerdings sind hier Finanzamt+Gewerbeamt+Handelskammer sehr pingelig.


    Du kannst für Deine Leistung auch eine Rechnung legen. Nur Mehrwertsteuer darfst Du dabei nicht seperat ausweisen. Lass´ Dich nicht von der Chefin bequatschen, sie wird für Deine Leistungen keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Aber mit Rechnung kann sie die Kosten wenigstens in der BWA/Bilanz erfassen.
    Für Dich hat es zur Folge, dass Du am Jahresende eine Lohnsteuer- oder richtiger Einkommenssteuer-Erklärung abgeben musst. Und dort sind die heutigen Einnahmen anzugeben und ZU VERSTEUERN! Du zahlst also auf diese Einkünfte Einkommenssteuer! Wieviel, hängt von Deinen sonstigen Einkünften (idR aus nichtselbständiger Arbeit) ab. Das also bei den heutigen Verhandlungen bezüglich Betrag berücksichtigen!
    Ansprechpartner, insbesondere hinsichtlich Obergrenzen: Steuerberater


    Orest


    PS: Alle Angaben ohne Gewähr, sorry.

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