o2: Rechnungen überarbeitet

  • Zitat

    Original geschrieben von axelf
    Es dürfte IMO auch gerne der Unsinn aufhören, zunächst alles zu berechnen und dann wieder als Gutschrift abzuziehen. (SMS-Rabatt, WAP-Flatrate, Studentenrabatt, Gesprächsguthaben, ...)


    Wegen diesem Durcheinander kapiert doch keiner die o2-Rechnungen und nervt dann damit die Hotliner...




    Wahre Worte. Du sprichtst mir aus der Seele.




    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Liegt am Rechnungssystem....


    Aber wo schlampt denn o2 bei der MNP? Hauptsächlich liegt das an falschen Kundendaten....

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Glaube sogar, dass viele Kunden für eine Art "Premium-EVN" mit Einzelübersicht der SMS Nachrichten sogar bereit wären einen kleinen Aufpreis zu zahlen (zB 1 EUR monatl.)


    Du sprichst mir aus der Seele. Ich würde einen kleinen Aufpreis in Kauf nehmen. Auch wenn es für o2 nicht verpflichtend ist, würde ich es als "Service" betrachten, wenn ich besser nachvollziehen könnte, wo ich wann und wieviel SMS übers Netz versendet habe.
    Besonders wenn sich die SMS-Gesamtkosten nicht im Cent-Bereich abspielen :D



    Mfg Hannes

  • Zitat

    Original geschrieben von axelf
    Es dürfte IMO auch gerne der Unsinn aufhören, zunächst alles zu berechnen und dann wieder als Gutschrift abzuziehen. (SMS-Rabatt, WAP-Flatrate, Studentenrabatt, Gesprächsguthaben, ...)


    Was nichts kostet braucht auch gar nicht in der Rechnung zu stehen. Bzw. darf genaugenommen auch gar nicht, wegen Gebot der Datensparsamkeit.


    Wegen diesem Durcheinander kapiert doch keiner die o2-Rechnungen und nervt dann damit die Hotliner...



    Das stimmt schon, aber o2 macht es wohl deshalb, damit der Kunde auch sieht, welchen Betrag er Monat für Monat tatsächlich spart und wie toll o2 somit ist.

  • Wie gesagt, es liegt am Rechnungssystem. Und es macht schon Sinn für o2, was natürlich nicht heisst, dass es für den Kunden Sinn machen muss...

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • .. oder legal ist.


    Beispiel WAP-Flatrate: Da die Anzahl der aufgerufenen Seiten etc für die Rechnungsstellung irrelavant ist, ist auch die Speicherung dieser Daten illegal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheeseburger
    ...endlich Konferenzgespräche anbieten...


    Ich wollt hier nur mal ganz neutral feststellen, dass die Auflistung der in der Rechnung verwendeten Abkürzungen neuerdings auch "KONF" für "Konferenz angeleitet" enthält.:rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von axelf
    .. oder legal ist.


    Beispiel WAP-Flatrate: Da die Anzahl der aufgerufenen Seiten etc für die Rechnungsstellung irrelavant ist, ist auch die Speicherung dieser Daten illegal.


    Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, dass diese Aussage der Grundlage entbehrt....


    Nichts für ungut... :)

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • mit gespeicherten daten die eigentlich irrelevant sind , etwa verbindungszeiträume bei flatrates, streiten sich die gerichte zur zeit noch


    auf jeden fall ging es damals bei dem fall des ironisch gemeinten rechten kommentar in einem forum zum 11. september....dort hatte t-offline die adresse des user anhand von ip belegung rausgegeben, obwohl der user ne flatrate hatte... der anwalt hat das zwar versucht darüber zu kippen, wurde aber vom gericht nicht zugelassen

  • Zitat

    Original geschrieben von axelf
    ... Was nichts kostet braucht auch gar nicht in der Rechnung zu stehen. Bzw. darf genaugenommen auch gar nicht, wegen Gebot der Datensparsamkeit.
    ...


    Erstens gibt es IMHO kein "Gebot der Datensparsamkeit", jedenfalls nicht in der Art und Weise, dass Posten die sich gegenseitig (teilweise) neutralisieren nicht gespeichert werden dürfen. Zweitens müssen Rabatte, also etwas "Was nichts kostet" sehr wohl in der Rechnung aufgeführt werden, um dem Kunden das Nachvollziehen seiner tatsächlichen Kosten zu ermöglichen; Stichwort Transparenz. Drittens würde der "Netto-Ausweis" gegen jegliche buchhalterischen Grundsätze (und die gibt es tatsächlich!) verstoßen und viertens möglicherweise auch gegen das Steuerrecht.


    Gruß


    muli

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