Verleih bzw. Verkauf von "Ab 18-Artikeln" per Post wieder legal?

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk


    Beschlagnahmt - Den Artikel sollte man besser nicht besitzen:rolleyes: , importieren, kaufen oder verkaufen.
    Der Besitz kann ggf. auch strafrechtlich relevant sein.


    kommt drauf an obs n 131er oder 184er Film ist.
    Beim 131er ist der Besitz egal, bei Kinderpornographie oder §184er sieht die Sache natürlich anders aus :)


    Aber idR sind beschlagnahmte Filme wegen §131 (der mit der Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt worden (und meistens vom AG Tiergarten, die scheinen nämlich da richtig aktiv zu sein).


    CU
    Dennis

  • Hänge meine Frage mal hier an:


    Wenn ich mir den $131 angucke dann deute ich daraus, daß der Besitz und auch der Erwerb von solchen Artikeln nicht strafbar ist, solange die Punkte


    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht


    nicht mit eingeschlossen sind.
    D.h. der Besitz und auch der Erwerb wäre völlig legal.


    Wie seht ihr das?



    MfG BigDaddy

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