ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Beschlagnahmt - Den Artikel sollte man besser nicht besitzen , importieren, kaufen oder verkaufen.
Der Besitz kann ggf. auch strafrechtlich relevant sein.
kommt drauf an obs n 131er oder 184er Film ist.
Beim 131er ist der Besitz egal, bei Kinderpornographie oder §184er sieht die Sache natürlich anders aus
Aber idR sind beschlagnahmte Filme wegen §131 (der mit der Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt worden (und meistens vom AG Tiergarten, die scheinen nämlich da richtig aktiv zu sein).
CU
Dennis