Moin Moin,
heute morgen wurde ich recht unsanft aus meinem Schlaf gerissen, da ein Nachbar anrief und mir mitteilte, dass aus meiner Wohnung Wasser in seine eindringen würde.
Der Schlauch der Wasserzufuhr der Spüle muss irgendwann im Laufe der Nacht geplatzt sein, was ich aber nich bemerken konnte, da ich bei meiner Freundin übernachtet habe.
Der Wasseranschluss der Spüle (gehört zur Wohnung) meiner Laienmeinung nach nicht sonderlich fachmännisch verlegt, da der betreffende dünne Schlauch direkt am Rohr der Wasserleitung scharf abknickt und straff und ohne viel Reservelänge zum Wasserhahn führt (Kann leider kein Foto liefern, da das T68i bei meiner Freundin liegt).
In den gut zwei Jahren, in denen ich jetzt in meiner Wohnung wohne, hat der Wasserhahn immer reibungslos funktioniert und dieses merkwürdige Konstrukt ist mir erst heute morgen zum ersten Mal bewusst aufgefallen.
Meine Frage ist nun: wer haftet für den entstandenen Schaden, vor allem in den beiden unteren Wohnungen? Die Spüle ist wie gesagt Eigentum des Vermieters und ich habe keinerlei Änderungen daran vorgenommen. Fahrlässigkeit kann mir meiner Meinung nach nicht vorgeworfen werden, da es ja nicht üblich ist, bei Abwesenheit von nur einer Nacht das Wasser abzustellen...
Meine Google-Suche hat nichts Hilfreiches ergeben, weswegen es klasse wäre, wenn mich einer von den vielen Juristen und Rechtsexperten hier kurz über die Rechtslage aufklären könnte.
Gruß & Dank,
Mooney