Wasserschaden in Wohnung: wer haftet?

  • Moin Moin,



    heute morgen wurde ich recht unsanft aus meinem Schlaf gerissen, da ein Nachbar anrief und mir mitteilte, dass aus meiner Wohnung Wasser in seine eindringen würde.


    Der Schlauch der Wasserzufuhr der Spüle muss irgendwann im Laufe der Nacht geplatzt sein, was ich aber nich bemerken konnte, da ich bei meiner Freundin übernachtet habe.


    Der Wasseranschluss der Spüle (gehört zur Wohnung) meiner Laienmeinung nach nicht sonderlich fachmännisch verlegt, da der betreffende dünne Schlauch direkt am Rohr der Wasserleitung scharf abknickt und straff und ohne viel Reservelänge zum Wasserhahn führt (Kann leider kein Foto liefern, da das T68i bei meiner Freundin liegt).


    In den gut zwei Jahren, in denen ich jetzt in meiner Wohnung wohne, hat der Wasserhahn immer reibungslos funktioniert und dieses merkwürdige Konstrukt ist mir erst heute morgen zum ersten Mal bewusst aufgefallen.


    Meine Frage ist nun: wer haftet für den entstandenen Schaden, vor allem in den beiden unteren Wohnungen? Die Spüle ist wie gesagt Eigentum des Vermieters und ich habe keinerlei Änderungen daran vorgenommen. Fahrlässigkeit kann mir meiner Meinung nach nicht vorgeworfen werden, da es ja nicht üblich ist, bei Abwesenheit von nur einer Nacht das Wasser abzustellen...


    Meine Google-Suche hat nichts Hilfreiches ergeben, weswegen es klasse wäre, wenn mich einer von den vielen Juristen und Rechtsexperten hier kurz über die Rechtslage aufklären könnte. :)



    Gruß & Dank,


    Mooney :)

  • Re: Wasserschaden in Wohnung: wer haftet?


    Zitat

    Original geschrieben von Mooney
    Fahrlässigkeit kann mir meiner Meinung nach nicht vorgeworfen werden, da es ja nicht üblich ist, bei Abwesenheit von nur einer Nacht das Wasser abzustellen...


    Die Wege des Herren (=Gerichtes) sind unergründlich, sprich: da wäre ich mir nicht so sicher.

    Zitat


    Meine Google-Suche hat nichts Hilfreiches ergeben, weswegen es klasse wäre, wenn mich einer von den vielen Juristen und Rechtsexperten hier kurz über die Rechtslage aufklären könnte. :)


    Eine vernünftige Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen und es bringt Dir IMHO recht wenig, wenn wir wild mutmaßen, ob Du nun schadensersatzpflichtig bist. Deshalb mein Tip: Geh' zur Verbraucherzentrale, leg' 6€ auf den Tisch und lass' Dich beraten. Oder stelle Deine Frage in de.soc.recht.misc.



    MfG
    bimmelbommel


    P.S.

    Zitat

    Meine Google-Suche hat nichts Hilfreiches ergeben...


    Ich hab' das nur überflogen, aber mir scheint, da ist einiges bei, was brauchbar ist.

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Mooney: Wenn dem Installateur ein Fehler nachzuweisen ist, was aber vermutlich nicht so einfach sein wird, dann würde der haften. Ich hoffe du hast eine private Haftpflichversicherung, denn die wäre einer deiner ersten Ansprechpartner. Im Zweifelsfall sorgt diese auch dafür, dass unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden, wirkt in diesem Falle sozusagen auch wie eine Rechtschutzversicherung ;). Sind die Ansprüche gegen dich berechtigt, dann bezahlt auch die Haftpflicht.

  • Merlin: Was hat seine priv. Haftpflicht damit zu tun?


    Hier geht es ja nicht um einen geplazten Wasserschlauch der Spülmaschine, den er vergessen hat abzudrehen, sondern um einen Rohrbruch an einem Rohr, welches im Eigentum des Vermieters steht.


    Wo das betreffende Rohr sitzt (unter der Spüle oder in der Wand) ist doch erstmal egal.


    Für Schäden durch das Eigentum des Vermieters haftet die Wohngebäudeversicherung des Vermieters (für Schäden am Gebäude) und die jeweilige Hausratsversicherungen der betroffenen Mieter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Hier geht es ja nicht um einen geplazten Wasserschlauch der Spülmaschine


    Nicht? Wie bewertest du dann das:


    Zitat


    Der Schlauch der Wasserzufuhr der Spüle muss irgendwann im Laufe der Nacht geplatzt sein


    Wie dem auch sei. Erster Ansprechpartner für Mooney ist seine Versicherung. Die kümmert sich auch um die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

  • @ Merlin: 2 Absätze weiter unten schreibt er doch aber auch eindeutig, das die Spüle im Eigentum des Vermieters steht und er nie Änderungen an dieser vorgenommen hat. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    @ Merlin: 2 Absätze weiter unten schreibt er doch aber auch eindeutig, das die Spüle im Eigentum des Vermieters steht und er nie Änderungen an dieser vorgenommen hat. ;)


    Ist trotzdem nicht eindeutig, aber wenn der Vermieter haften sollte, dann wird die eigene Haftpflicht den Anspruch schon abbügeln, daher sofort mit der eigenen Versicherung telefonieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mooney heute morgen wurde ich recht unsanft aus meinem Schlaf gerissen...

    Zitat

    Original geschrieben von Mooney da ich bei meiner Freundin übernachtet habe


    Spüle oder Spülmaschine?


    Bei Letzerem: Selbst wenn Du allen Beteiligten erzählen würdest, dass Du doch über Nacht in Deiner Wohnung geschlafen hast, befürchte ich doch den Fall der Fahrlässigkeit (Siehe ganz unten), sofern die Spüle erst am folgenden Morgen ausgeschaltet wurde. Auch wenn es in dem Urteil um einen Dichtungsgummi zwischen einer Spülmaschine und dem Anschlussschlauch handelt, dürfte der Zusammenhang der Beaufsichtigung der Maschine der gleiche sein.

  • Hallo Thorsten,


    auch ich hatte jetzt mehrere Monate mit einem Wasserschaden in meiner und in der unter mir liegenden Wohnung zu tun...


    :(


    Die regulierende Versicherung war die meiner Vermieterin (Hauseigentümerin). In meinem speziellen Fall ist evtl. etwas von der Fa. Siemens zu holen - Verursacher war nämlich bei mir die fast neue Spülmaschine...


    Deine Hausratversicherung bezahlt nur Schäden an Deinem Hausrat.


    Deine Private Haftplichtversicherung würde für die Schäden in den anderen Wohnungen aufkommen, falls Du der Verursacher wärst...


    :)


    Marcus

    Too old to die young

  • Evtl. kommt auch die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers ins Spiel, da die Hausrat nur die Schäden an "losen" Gegenständen ausgleicht.


    Frag am besten mal Deinen Versicherungsmenschen.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

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