Stimmt, nach Garantie sieht das dann in der Tat nicht aus. Hat aber nichts mit der Gewährleistung durch den Händler zu tun. Hier könnte dann im Zweifel wirklich nur ein Gericht entscheiden (und nicht die von JLacky zitierte ISO-Norm, aus dem von CK-187 genannten Grund), ob ein Pixelfehler bei einem Handydisplay ein hinreichender Grund für Ansprüche ist.
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