Kann mir mal jemand erklären, was sich denn nun in der Praxis durch das neue Gesetz geändert hat?
Ich habe morgen Musterung und möchte verweigern, um dann meinen Zivi nach dem Abi zu machen.
Von der neuen Regelung habe ich neulich gehört, da sagte man mir, dass jetzt die ganzen dreiseitigen Begründungsschreiben nicht mehr nötig seien, sondern, dass man einfach nur angeben müsse, dass man verweigern will (natürlich auf dem entsprechenden sprachlichen Niveau) und vielleicht kurz die Gründe nennen.
Aber dies scheint ja nicht richtig zu sein, oder?
Was ist denn jetzt einfacher gemacht worden? Muss ich die dreiseitige Verweigerung immer noch schreiben? Was kann ich jetzt weglassen? Wäre nett, wenn mir jemand das näher erläutern könnte - vielleicht am Besten jemand, der schon selbst in den "Genuss" der Änderungen kommen konnte, denn die Formulierungen in den im Thread auch verlinkten Paragraphen machen dies IMHO auch nicht klar.:confused:
Ach ja, noch ein Wort zu Dieter: Auf mich macht die Page einen eher lächerlichen, als ernsten und vertrauenswürdigen Eindruck - als wäre das ganze ein Spiel. ich persönlich glaube jedenfalls nicht daran, dass "Dieter"s Vorschläge überhaupt funktionieren, und genauso wenig glaube ich an die wahre Existenz eines Menschen namens Dieter.
PS: Das Ganze auch gerne per PN.