Garantie für elektonische Geräte mit Batterien

  • Ich wollte eben meine Wetterstation wegen eines Defektes (Tasten reagieren nicht mehr und das Teil Biepst nur noch herum) zurück zu dem Laden bringen in dem ich es zu Weihnachten letzten Jahres gekauft habe. Als ich fragte ob sie das Gerät einschicken könnten sagte die Dame nur zu mir "Nein dies ist ja ein Batterie betriebenes Gerät, darauf geben wir nur 1/2 Jahr Garantie!" :confused:
    Aber beim Kassenzettel war noch ein Wisch dabei das Golbus auf alle elektonischen Artikel 2 Jahre Garantie gibt...
    Dann habe ich den Abteilungsleiter rufen lassen und dieser erzählte mir das selbe! Solange das Gerät nicht fest mit einem Stromkabel verbunden wäre gibt es nur 1/2 Jahr Garantie.


    Dann habe ich ihn gefragt ob es denn richtig ist wenn ich mir einen Gameboy kaufe habe ich 1/2 Jahr Garantie, und wenn ich eine Playstation kaufe habe ich 2 Jahre!? Darauf sagte der gute Mann nur das dies stimme!


    Stimmt das? Ich bin jetzt total verwirrt, in der Suche habe ich darüber auch nichts gefunden da unter dem begriff Garantie tausende Beiträge kommen.

  • :) Die Aussage der Globus-Mitarbeiter ist falsch.Du solltes aber zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
    Gesetzlich festgelegt ist,das der Handel 2 Jahre Gewährleistung gewähren muss.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und wird gewöhnlich für ein Jahr nach Kaufdatum gewährt.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Und da das Gerät von letztem Jahr Weihnachten stammt, bist du sogar noch im 1. Jahr Gewährleistung, wonach die Beweispflicht beim Händler liegt. Hier im Forum gibt es afaik genug Threads zur gesetzlichen Gewährleistung. ;)

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Da soll mal niemand verwirrt werden :) Globus schreibt ja selbst das sie 2 Jahre Garantie geben! Das ist aber dann Gewährleistung?


    Also heißt das doch das er dieses Teil einschicken muss und auf seine Kosten reparieren muss oder?

  • Häufig wissen aber selbst Verkäufer nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.;)

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Und da das Gerät von letztem Jahr Weihnachten stammt, bist du sogar noch im 1. Jahr Gewährleistung, wonach die Beweispflicht beim Händler liegt. Hier im Forum gibt es afaik genug Threads zur gesetzlichen Gewährleistung. ;)


    Wenn du die Threads gelesen hättest, wüßtest du aber, dass sich die Beweispflicht schon nach 6 Monaten umkehrt...


    Von daher wird über die Gewährleistung nicht mehr viel zu holen sein, wenn der Händler nicht kulant ist (In diesem Fall also eher nicht).

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Wenn du die Threads gelesen hättest, wüßtest du aber, dass sich die Beweispflicht schon nach 6 Monaten umkehrt...


    Von daher wird über die Gewährleistung nicht mehr viel zu holen sein, wenn der Händler nicht kulant ist (In diesem Fall also eher nicht).


    Ich hab die x Threads gelesen übrigens! :rolleyes:


    War mir allerdings nicht mehr sicher und hab mich dummerweise vertan. Sorry. Dafür ist ja ein Forum da - dass man auch mal in netter Form verbessert wird, oder? War mir nicht 100%ig sicher und habe mich leichtsinnigerweise auf einen Google Treffer zum absichern verlassen.


    Jetzt verstehe ich wenigstens, wie der Händler auf "1/2 Jahr Garantie" kommt! :D Bin schon total Gaga von dem Wahnsinn im Nokia Forum der letzten Tage!


    Danke für die Verbesserung
    Sir

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Sorry, falls meine Verbesserung etwas "unnett" klang, aber wenn man eine Aussage mit einem Hinweis auf zig alte Threads untermauert, sollte man sich da schon sicher sein. ;)


    Kann schon sein, dass sie damit die "6 Monate Garantie" meinen aber andererseits gilt die Umkehr nach 6 Monaten für alle Geräte und nicht nur für welche mit Batterie. :confused:

  • das gilt für alles was man kauft. Für Geräte mit und ohne Batterien, Kleidungsstücke, Lebensmittel (z.B. wenn du auf deiner Tk-Salamipizza keine Salami drauf hast) einfach alles ;)

    Viele Grüße
    Martin

  • Genaugenommen ist die Beweislast in den ersten sechs Monaten ab Kauf umgekehrt und kehrt dann zum Normalfall zurück.


    @ Novus: Einfach nochmal zum Globus gehen und den "netten" Mann auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen. Ein BGB solte sich ja in der Leseecke vom Globus finden lassen. Da kann der gute ja dann nachlesen:D .
    Was die von der Garantie erzählen braucht dich nicht wirklich zu interessieren. Klar, du musst prinzipiell nachweisen, dass das Gerät bei Gefahrübergag bereits mangelhaft war, aber wenn es erst einmal beim Hersteller ist, läuft so etwas meistens ganz problemlos ab.


    BTW: Nach meiner Definition ist ein elektronisches Gerät auch ein Gerät, das mit Batterie geht. Frag doch mal, was ein GBA SP ist. äuft mit Akku, kann aber ans Netz angeschlossen werden:eek: :D
    Oder was passiert, wenn man aus der Wetterstation die Elektronik ausbaut.
    Die Art der Stromversorgung hat damit eher wenig zu tun, außer es gibt noch irgendwo Bedingungen, die ich jetzt nicht kenne.



    Ganz nebenbei: Man hat auch auf eine Banane zwei Jahre Gewährleistung. Aber verschont bitte den Gemüsehändler, wenn sie nach zwei Wochen schon schimmelt;)


    Gruß
    Chris

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