Entzug der Ermaechtigung fuer den Lastschrifteinzug - o2

  • Also liebe Vorposter, da dreht sich ja einem fast der Magen um, was da so an Spekulationen und Mutmaßungen von sich gegeben wird. Bspw. Entzug der Einzugsermächtigung = Vertragsbruch, Einzugsermächtigung = Vertragsbestandteil bei o2, etc.


    Fakt ist, niemand kann gezwungen werden, eine Forderung von seinem Konto einziehen zu lassen. IMHO ist es zulässig, eine Gebühr zu vereinbaren, die dann anfällt, wenn der Kunde eine Forderung per Überweisung bezahlt. Bei o2 war zumindest bei Verträgen die vor dem 01.07.02 abgeschlossen wurden, eine derartige Gebühr nicht vereinbart. Bei diesen Vertägen kann also durch eine einfache schriftliche Erklärung o2 die Einzugsermächtigung entzogen werden, ohne dass dadurch Mehrkosten anfallen. Zusammen mit der Rechnung bekommt man dann einen Überweisungsträger, mit dem die Zahlung vorgenommen werden kann.


    Gruß


    muli


    P.S.: Bei verspäteten Zahlungen ist o2 recht schnell dabei den Anschluss zu sperren, wenn IMHO auch diese Anschlusssperrung nicht immer den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  • Danke fuer die Aufklaerung!


    Mein Vertrag ist leider nach dem 01.07.2002 geschlossen worden.


    Gibts denn niemand der seinen Vertrag ebenfalls nach dem 01.07.2002 geschlossen hat und der per Ueberweisung bezahlt?


    Ich benoetige eine konkrete Antwort, ob bei Bezahlen per Ueberweisung bei Vertraegen nach dem 01.07.2002 eine Extragebuehr in Rechnung gestellt wird oder nicht.


    Fuer den Fall das eine Gebuehr erhoben wird, waere auch interessant zu erfahren, ob die Gebuehr auch bei Altvertraegen (vor dem 01.07.2002) erhoben wird.


    Ansonsten muss ich wohl mal eine Mail an o2 verfassen...



    CYA

  • Moin,


    Zitat

    ...also die telekom verlangt von mir keine extra gebühren, nur weill ich selbst überweise. imho war das mal bei der T im gespräch, wurde dann aber wieder verworfen.


    Stimmt, bei der Telekom war es im gespräch, das wird aber sicher noch kommen, Arcor z.b. verlangt Extragebühren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Moin,



    Stimmt, bei der Telekom war es im gespräch, das wird aber sicher noch kommen, Arcor z.b. verlangt Extragebühren.


    Dann sollen sie mal kommen,zahle seit 30 Jahren per Überweisung!:)

  • An welche Nummer sollte ich faxen?


    Geht das Ganze nicht per E-Mail?


    Versteht ich nicht, dass in der heutigen Zeit noch ein Faxgeraet benoetigt wird, wuerds lieber per E-Mail schicken...



    CYA

  • Zitat

    Original geschrieben von ToAsTeR
    An welche Nummer sollte ich faxen?


    Geht das Ganze nicht per E-Mail?


    Versteht ich nicht, dass in der heutigen Zeit noch ein Faxgeraet benoetigt wird, wuerds lieber per E-Mail schicken...


    Hast du bei der Email eine rechtsgültige Unterschrift? Na, siehste.
    Du kannst es natürlich auch als normalen Brief hin schicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Hast du bei der Email eine rechtsgültige Unterschrift? Na, siehste.
    Du kannst es natürlich auch als normalen Brief hin schicken.


    Wie es rechtlich aussieht weiss ich nicht, jedoch scanne ich meine Unterschrift immer ein und setze sie unter das jeweilige Dokument.


    Anders wuerde ichs beim Fax auch nicht machen, faxe ueber den PC...


    Wie dem auch sei, an welche Fax - Nummer das Ganze?

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