Also liebe Vorposter, da dreht sich ja einem fast der Magen um, was da so an Spekulationen und Mutmaßungen von sich gegeben wird. Bspw. Entzug der Einzugsermächtigung = Vertragsbruch, Einzugsermächtigung = Vertragsbestandteil bei o2, etc.
Fakt ist, niemand kann gezwungen werden, eine Forderung von seinem Konto einziehen zu lassen. IMHO ist es zulässig, eine Gebühr zu vereinbaren, die dann anfällt, wenn der Kunde eine Forderung per Überweisung bezahlt. Bei o2 war zumindest bei Verträgen die vor dem 01.07.02 abgeschlossen wurden, eine derartige Gebühr nicht vereinbart. Bei diesen Vertägen kann also durch eine einfache schriftliche Erklärung o2 die Einzugsermächtigung entzogen werden, ohne dass dadurch Mehrkosten anfallen. Zusammen mit der Rechnung bekommt man dann einen Überweisungsträger, mit dem die Zahlung vorgenommen werden kann.
Gruß
muli
P.S.: Bei verspäteten Zahlungen ist o2 recht schnell dabei den Anschluss zu sperren, wenn IMHO auch diese Anschlusssperrung nicht immer den gesetzlichen Anforderungen entspricht.