Frage zu handel zw. Minderjährigen und Erwachsenen bei TT

  • Darf ich auch noch?:D


    Der Taschengeldparagraph § 110 BGB, auf den hier alle hacken, bringt nur bedingt etwas.
    Der Minderjährige darf zwar vom Taschengeld kaufen, was er möchte (auch nur im Rahmen des Willens der Eltern), wie es sich mit dem Surrogat verhält ist, wie sollte es in der Juristerei auch anders sein, auslegungsbedürftig.


    z.B. ist auch nicht vom 110 BGB gedeckt, wenn sich der Minderjährige am Kiosk die bunten Heftchen mit den vielen Bildern von "ihr wisst schon was" kauft;) .


    Aber zurück zum Thema:
    Wenn sich der Minderjährige etwas kauft und den Artikel später wieder verkauft, kommt es auch auf den Wert der Sache an, ob sich die Deckung auch auf den Verkauf bezieht. Bei hochwertigen Sachen wird das i.d.R. abgelehnt.
    Außerdem fällt es wohl schwer überhaupt nachzuweisen, dass der Minderjährige das Handy vom Taschengeld bezahlt hat.


    Alles andere wurde ja schon umfassend dargestellt.



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    z.B. ist auch nicht vom 110 BGB gedeckt, wenn sich der Minderjährige am Kiosk die bunten Heftchen mit den vielen Bildern von "ihr wisst schon was" kauft;) .


    Die Connect?:D

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard


  • He, bin nicht umsonst auf ein Wirtschaftgymnasium gegangen ;)


    Beim Taschengeldparagraphen kommt es ja nicht nur
    aufs "Taschengeld" an, sondern auch auf das Geld
    was der Jugendliche sich verdient, von Verwandten bekommt u.ä.
    ( DaFunk: Sieht man ja an der Höhe des Geldbetrages,
    da braucht nichts "nachgewiesen" werden :) )


    Im Normalfall, sofern er ein normales Handy kauft / verkauft,
    können die Eltern den Kauf / Verkauf nicht rückgängig machen, auch
    wenn sie dagegen sind.
    (bzw. wenns übers Internet läuft gibts sowieso ein zweiwöchiges
    Widerspruchsrecht beim Kauf)


    Käufe mit Folgekosten (wie z.B. Handyvertrag, Haustier)
    können allerdings rückgängig gemacht werden.


    Wo wir jetzt schonmal bei unnormalen Ausnahmefällen sind:


    Das Geschäft kann auch rückggängig gemacht werden bei :


    Drogeneinfluss, Schwerzgeschäften, Illegalität, Irrtum, Formfehler,
    psychischen Störungen, Wucher,.....


    Bayernpeter
    Ich denke die Frage wurde dir hinreichend beantwortet :D
    Kannst das Handy, oder was es sonst sein mag, beruhigt kaufen, ohne
    zu befürchten, dass die Eltern dazwischenfunken.


    Chris


    PS:


    Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    Die Eltern sagen: "Mach mit dem Geld was Du willst, hier sind 200 Euro"


    Kind kauft sich ein Handy.
    Kind verkauft Handy für 10 Euro.


    Das dürfte sich um das Gegenteil von Wucher handeln....
    ....was war das nochmal....achja Vielmann...

    Tschüß!

  • Zitat

    Original geschrieben von Xon18
    He, bin nicht umsonst auf ein Wirtschaftgymnasium gegangen ;)


    Und deshalb legst Du Dich mit DaFunk an, einem der besten Juristen hier bei TT? :confused: ;)


    BTT: Ich würde von einem Kauf schon alleine deshalb abraten, weil es - wie auch dieser Thread zeigt - u.U. zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrages kommen könnte. Dieses erhöhte Streitpotential ist jedenfalls vorhanden.


    Ganz allgemein: Verträge mit Minderjährigen können wegen Besonderheiten im sogenannten Bereicherungsrecht auch in finanzieller Hinsicht ziemlich unangenehme Folgen haben (Stichworte, falls jemand nachgooglen will: Saldotheorie - Zweikondiktionentheorie).

  • Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Wäre es nicht sinnvoll, Angebote im Biete/Tausche bzw. Suche nur mit Altersangabe durchführen zu lassen?


    Damit sich alle Minderjährigen im Profil 18 Jahre alt machen?

  • Tja so wird's dann sein. Ich für meinen teil hab halt keine Böcke was zu verkaufen und hinterher stellt sich raus, der Kerle war erst 15 und seine Eltern wollen alles rückgängig machen! Oder der umgekehrte Fall

  • und was ändert das an der sache wenn im profil 26J steht aber die wahrheit irgendwo bei 12 jahren vorher liegt ;)


    kann ja jeder eintragen was er gerade will

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

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