Frage zu handel zw. Minderjährigen und Erwachsenen bei TT

  • Sorry mir ist kein besserer Titel eingefallen!


    Mir ist gerade nur folgendes durch den Kopf gegangen. Ich habe im Biete ein für mich interessantes Stück gesehen. Als ich das Profil des Users mir angesehen habe, musste ich feststellen, dass dieser unter 18 Jahren jung ist.


    Wie haltet ihr es, beim Verkauf/Kauf mit Minderjährigen, da diese ja nicht voll geschäftsfähig sind? Im schlimmsten Fall können, meines Wissens nach, die Eltern des Minderjährigen den Kauf/Verkauf kippen!?

  • Laß dir eine schriftliche Bestätigung der Eltern mitgeben. Aber leider läßt sich sowas auch fälschen.

  • Ist weiß zumindest wie es beim Kauf ist und beim Verkauf wird es sich nicht anders verhalten:
    Wenn das Gerät (ich denk jetzt mal es handelt sich um ein Handy) mit dem
    Taschengeld des Jugendlichen (>7 Jahre wird er wohl sein) bzw. mit einem
    relativ niedrigem Betrag gekauft worden ist, können die Eltern den Kauf nicht
    rückgängig machen =>Taschengeldparagraph.


    Genauso wird es sich mit dem Verkauf verhalten -> bei solchen geringen
    Beträgen können die Eltern nichts machen.


    Chris

    Tschüß!

  • Die Eltern sagen: "Mach mit dem Geld was Du willst, hier sind 200 Euro"


    Kind kauft sich ein Handy.
    Kind verkauft Handy für 10 Euro.


    Eltern können nix dagegen machen, sofern das Kind älter als 7 Jahre ist.


    Und wenn er älter als 14 ist, sollte es rechtlich überhaupt keine Anfechtbarkeit geben. Denn dann ist er beschränkt geschäftsfähig, und darf eigentlich alles ausser Kredit aufnehmen, Ratenzahlung oder Verträge abschliessen...




    MfG, Michael.

  • Lebensalter:
    Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung Geburt(§ 1 BGB). Folgende Altersstufen sind von besonderer, juristischer Bedeutung jeweils mit dem Abschluss des Lebensalters:
    ® 6. Lj. Schulpflichtbeginn( nach den Landesschulgesetzen)
    ® 7 Lj. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, Beschränkte Deliktfähigkeit
    ® 10., 12 Lj. Recht auf Religionswechsel
    ® 14 Lj. Volle Religionsfähigkeit, bedingte Strafmündigkeit
    ®16 Lj. bedingte Ehefähigkeit, Beginn der Eidesfähigkeit, Pflicht zum Besitz eine
    Personalausweises.
    ® 18 Lj. Volljährigkeit, volle Geschäftsfähigkeit, Strafmündigkeit als Heranwachsender,
    volle Ehefähigkeit
    ® 21 Lj. Volle Strafmündigkeit
    Ehefähigkeit:
    Fähigkeit einer Person zur rechtswirksamen Eheschließung
    Bedingungen:
    Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit
    Familiengericht kann auf Antrag die Eheschließung mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erlauben, sofern keine triftigen Einwände erhoben werden, wie die Geschäftsunfähigkeit einer der beiden Rechtspersonen.
    Falls Geschäftsunfähigkeit nach der Eheschließung auftritt kann die Ehe nicht aufgehoben werden, falls der Geschäftsunfähige die Weiterführung wünscht.
    Geschäftsfähigkeit(synonym vor Gericht: Prozessfähigkeit):
    Ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechtsgeschäfte abzuschließen. Das Gesetz geht von der vollen Geschäftsfähigkeit aus, wenn die Volljährigkeit eintritt. Für einen nicht voll geschäftsfähigen muss der gesetzliche Vertreter handeln.
    Geschäftsunfähig sind diejenigen, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben oder wer sich (vorübergehend) in einem freien Willensbestimmung ausschließendem Zustand befindet. Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige ab 7. bis zum 18. Lebensjahr. Hier darf man nur Rechtsgeschäfte erledigen, die nur Vorteile bringen(Erbangelegenheiten etc.)





    Ich dachte mir mal, dass ich das einfach mal abpinne von hier:


    Dr. Klaus, Weber. (Hrsg): RECHTSWÖRTERBUCH. C. H. BECK`SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG – MÜNCHEN 199915


    Hier wird halt der Werdegang eines Menschen(im juristischen Sinne) in Deutschland deutlich!



    Zitat

    Nö, beschränkt geschäftsfähig mit sieben, geschäftsfahig mit 18, dazwischen gibts nix!


    Dazwischen gibs also doch was andi2511 :D :D :D

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • die du selbst zitierst, an der Geschäftsfähigkeit ändert sich nur was mit der Vollendung des 7. und des 18. Lebensjahres.


    Alles andere was du oben schreibst ist z.B. STraffähigkeit, Rechtsfähigkeit usw.


    Also hatte andi2511 doch recht ;)

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Dazwischen gibs also doch was andi2511 :D :D :D


    Na hoffentlich ;) Aber nicht im Sinne der Geschäftsfähigkeit, wie mein Vorredner schon sagte, da hilft auch das mühevolle Abtippen nix :D

  • Etwas mehr Respekt, das war Sisifus arbeit!:D
    Also,.........
    aus Andis posting wird aber impliziert:rolleyes: ,
    dass halt keine juristischen Prozesse dazwischen stattfinden:D :rolleyes:


    In diesem Sinne :p


    MFG mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
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