Warum "branding" Themen tabu?

  • Alle operations über die EMMA, die online erfolgen (Nutzung der advanced features ausschliesslich online möglich), werden gelogt.


    Sollten sich dort Unregelmässigkeiten ergeben kann man seinen Zugang nach /dev/null verschieben. ;)


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Und warum sie das nicht dürfen, liegt doch auf der Hand: S/// fertigt die gebrandeten Firmwares schließlich IM AUFTRAG der jeweiligen Netzbetreiber. Es ist doch absolut einleuchtend, daß sich S/// natürlich den Netzbetreibern gegenüber verpflichtet, deren gebrandete Geräte, wenn sie sie zu Servicezwecken auf den Tisch bekommen, nicht zu entbranden. Das Branding ist schließlich Teil des Deals zwischen S/// und Netzbetreiber.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ach Leute, nun lest doch mal ... Habe mich keinesfalls auf Sony Ericsson allein bezogen sondern auf die Problematik im Allgemeinen :) ... Gebrandete Geräte dürfte es in naher Zukunft ja auch verstärkt bei anderen Herstellern geben (Motorola fängt ja schon an, Sharp gibt es nur gebrandet, NEC sicher auch bald, Panasonic ist sicher genauso wie Sagem denkbar). Ich vertrete jedenfalls die Meinung: Entfernen von Branding != "Flashen" (laut Forumsregeln)

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Ich vertrete jedenfalls die Meinung: Entfernen von Branding != "Flashen" (laut Forumsregeln)


    Entbranden erfordert aber in aller Regel einen unauthorisierten Softwareeingriff, also Flashen. Die Motivation ist da erstmal unerheblich.



    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Die Frage ist schlicht und ergreifend keine technische. Es ist völlig irrelevant, mit welchen Mitteln und bei welchen Geräten man die Brandings entfernen wollen würde. Fakt ist: Die Brandings werden im Auftrag der NBs gefertigt. Die Hersteller verpflichten sich natürlich, bei Updates u.dgl. das Branding nicht anzufassen. Im Gegenzug dürften die vereinbarten Abnahmekonditionen für den Hersteller eben gerade so günstig sein, daß sie sich zu diesem Brandingmüll hinreißen lassen. Ob flashen oder irgendwie anders spielt keine Rolle. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder, man benutzt eine wie auch immer geartete Originalsoftware, die man nicht haben dürfte und die der Hersteller auch nicht zum Entfernen von Brandings freigegeben hat -> mindestens Urheberrechtsverstoß. Oder man verwendet eine Software, die nicht vom Hersteller autorisiert ist und irgendwelche Eingriffe in der Software des Gerätes vornimmt. In welche, ist irrelevant, es wäre auf jeden Fall auch ein Urheberrechtsverstoß, außerdem geht die Betriebserlaubnis flöten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Wenn es um das Flashen von modifizierten Firmwareversionen geht bin ich ganz eurer Meinung aber so? Das Entfernen von Branding ist meiner Meinung nach jedenfalls nicht immer sofort illegal.

    Anhand der bisherigen Diskussion über Entbranden, Flashen und Co. möchte ich in Bezug auf McTristans Zitat abschliessend folgendes nochmals klarstellen:


    Wie ihr seht, sind die Rechtslage, das Rechtsempfinden und die Rechtskenntnis alles andere als sonnenklar und ausdiskutiert - und genau aus diesem Grund bleibt es aus unserer Sicht dabei, dass dieses Thema keinen Platz auf TT hat.
    Wir haben weder Zeit noch Lust, jedesmal quasi "Einzelfallentscheidungen" treffen zu müssen; deswegen werden all diese flashverwandten Themen (im übertragenen Sinne) in Sippenhaft genommen.


    Anders gesagt: Hier greift die normative Kraft des Faktischen. Kurz: Is' so. ;)


    Und damit können wir sehr gut leben.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Tja, ich kann verstehen dass es für die Betreiber von TT nicht wünschenswert ist, Anleitungen fürs Flashen zu geben.


    Fakt ist aber, dass ich mit (nach meiner Ansicht) meinem gekauftem Gerät machen kann, was ich will, ob ich es nun das Klo runterspüle oder von lästiger Branding Software entferne. Punkt.
    Dabei ist mir, selbst wenn, die Rechtslage egal...wenn ich ein paar hundert Euro für die Hardware bezahle, richte ich mir die Software darauf so ein, wie es mir am Besten passt. Basta. (Paragraphenreiter & Moralapostel bitte still bleiben)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Fakt ist aber, dass ich mit (nach meiner Ansicht) meinem gekauftem Gerät machen kann, was ich will, ob ich es nun das Klo runterspüle oder von lästiger Branding Software entferne. Punkt.
    (Paragraphenreiter & Moralapostel bitte still bleiben)


    Mit dem letzten Satz hast Du ja schon zugegeben, daß die Aussage nicht wirklich Fakt ist.
    Fakt ist, daß Du weder mit der Hard, noch mit der Software machen kannst was Du willst.
    Du kannt das Handy zwar im K´lo runterspühlen, oder an die Wand werfen wenn es Dich glücklich macht, aber Du darfst die Hardware nicht verändern, und dann das Gerät in Betrieb nehmen. Da es sich um eine "Funkanlage" handelt, und die darf nur benutzt werden, wenn sie exakt den Spezifikationen, die bei der Zulassung vorhanden waren entspricht. Rein Rechtlch gesehen gilt das sogar, für Umbauten wie blaue LED's oder ähnliches. Sowas wird aber wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt.
    Anders bei der Software.
    Erstens gilt auch hie die Sache, daß die Software zugelassen sein muß, Das könnte man noch durch verwendung der Originalsoftware umgehen.
    Aber da kommt man an das Problem der Beschaffung. Auf legalem Weg, kommst Du an die Software nicht ran, und wenn Du die Software illegal besorgst, dann darfst Du die sowiso nicht benutzten.


    Fakt ist also: Egal wie oft man den Spruch " Ich kann mit meinem Handy machen was ich will" wiederholt, wahr wird er davon nicht.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Mal eine kleine Frage: Was heisst "EMMA" ausgeschrieben?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Basta. (Paragraphenreiter & Moralapostel bitte still bleiben)


    Aber sonst ist noch alles frisch, ja?! :flop:


    Dem von Brainstorm gesagten ist in diesem Punkt nichts hinzuzufügen. Insbesondere kann man nicht oft genug betonen, daß der Satz "Ich kann mit meinem Handy machen, was ich will" durch beständige Wiederholung in der Tat nicht zutreffender wird.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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