Mietrechtsfrage: Übergabe der Wohnung nach Auszug

  • Hallo,
    ich habe folgende Frage:


    Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, was auch bestätigt wurde. Dann habe ich sie geräumt und gesäubert (mehr fiel nicht an, da ich nur einige Monate drin wohnte). Der Vermieter war einige Tage vorher da, um Interessenten herumzuführen, dabei sagte er mir, er melde sich wegen der Übergabe, sei aber die nächsten Tage nicht da.


    Soweit so gut, ich bin mittlerweile nicht mehr in Berlin und bat ihn per Fax, die Übergabe mit meiner Schwester zu machen. Als sich auch nach dem zweiten Fax nichts tat, habe ich nochmal angerufen un erfahren, daß Betriebsferien sind. Ich habe die Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter geschickt, nur meine Schwester hat noch einen Wohnungsschlüssel.


    Das Mietende war Ende September, jetzt ist Ende Oktober - wie läuft das jetzt weiter? Wie kann ich wirksam und endgültig das Mietverhältnis beenden und meine Kaution wiedererhalten? Muß ich für den Oktober (obwohl fristgerecht gekündigt udn geräumt, nur eben nicht übergeben) noch Miete zahlen?


    Wie würdet ihr verfahren?


    Viele Grüße,
    Andreas

  • Nö, Miete musst Du nicht zahlen.


    Sonst mach in der Wohnung mit nem Zeugen Fotos, aus denen ersichtlich ist, dass die Wohnung okay ist (muss ja kein Verwandter sein) und schick die Schlüssel an den Vermieter - aus und fertig.

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  • Ich würde dem Vermieter eine Frist zur Übergabe und Rückerstattung der Kaution stellen. Er befindet sich schliesslich im Annahmeverzug.


    Miete musst Du nicht mehr zahlen da es ja nur an ihm liegt die Wohnung weiterzuvermieten

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