Wann darf man eine bestellung stonieren?

  • Hallo,
    ich habe mal ein Ersatzteil für mein Auto bei Chrysler bestellt und dafür 50 Euro vorraus gezahlt. Nun warte ich schon mehrere Monaten danach und bekomme bei Anrufe immer diesselbe Antwort "Wir können die Lieferzeit nicht beeinflussen. Wir müssen selber beim Hauptlieferant warten"


    Nun würde ich gern die bestellung stonieren, mein Geld wieder haben und woanders bestellen.
    Habe ich nun allgemein das recht dazu?
    Bin etwas verunsichert, da der Verkäufer mir keine genaue Lieferzeit gesagt hat.
    Und da ich ja trotzdem die bestellung aufgegeben habe... habe ich doch nun einen Kaufvertrag abgeschlossen, oder? :confused:


    Hamasaki


    P.S.: Quitung habe ich erhalten, ist aber kein Datum drauf... (<- vielleicht ist das wichtig):)

    Chinese aus Bremen

  • Hallo!


    Das Zauberwort ist "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" nach §326 BGB. Du schreibst denen also einen Brief, in dem Du eine angemessene Frist setzt (IMHO reichen 10 Werktage). Falls nach Ablauf der Frist das Teil noch nicht da ist, sollen die entweder die Anzahlung herausrücken oder Du erhebst Leistungsklage.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Du musst natürlich den Händler in Verzug setzen, dann kannst du ohne Probleme stornieren und dein bisher bezahltes Geld zurückverlangen. Setze also eine Frist von 14 Tagen und kündige an, dass du nach verstreichen dieser Frist vom Kauf zurücktrittst und dein Geld zurückforderst. Das machst du am besten schriftlich.


    Edit: ... man sollte während des Schreibens eines Postings nichts anderes zwischendurch machen ... ;) :rolleyes:

  • Könnte man auch direkt noch mal dort persönlich auf eine stonierung bitten?
    Oder habe ich dazu nicht das recht?

    Chinese aus Bremen

  • Hallo!


    Natürlich kannst Du auch um Stornierung bitten, wenn die sich darauf einlassen. Wenn aber nicht, kommst Du um die Fristsetzung nicht herum.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Könnte man auch direkt noch mal dort persönlich auf eine stonierung bitten?
    Oder habe ich dazu nicht das recht?


    Diesen Weg würde ich als erstes wählen.
    Freundlich nachfragen, ob das Teil da ist. Wenn nicht, dann um eine Stornierung bitten. In den meisten Fällen ist das kein Problem.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Das funktioniert aber nur, wenn in der schriftlichen Bestellung ein Termin angegeben war. An sonsten kannst du den Lieferant nicht unter Verzug setzen.


    Bonjour!


    Das stimmt so nicht ganz.
    Wenn der Leistungs-/Lieferzeitpunkt nach dem Kalender bestimmt war, bedarf es nur keiner Fristsetzung, der Lieferant befindet sich bei Nichteinhalten des Termins automatisch in Verzug.
    Wurde jedoch kein Lieferzeitpunkt festgehalten, so kann der Lieferant unter Setzung einer angemessenen Frist (bei Kaufleuten dürften 7 Tage genügen, bei Privatleuten etwas länger) vom Gläubiger in Verzug gesetzt werden.


    Ich denke aber auch, dass ein persönliches Gespräch der einfacherere Weg ist, die Sache zu klären.
    Wie sagt man so schön, man muss nicht immer direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen.....


    Freie Fahrt
    Knai

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