Zum Thema Wandlung:
das Handy muss schon 2Mal ausgetauscht worden sein, weshalb ist egal.
Dann, beim dritten Fehler hat der Kunde Recht auf Wandlung und darf sich ein neues Vodafonehandy aussuchen.
Der Preis des alten Handy wird angerechnet, eventuell der Restbetrag raus gegeben.
ABER wir als Mitarbeiter müssen den dritten fehler nachvollziehn können!!!
Da wir dafür verantwortlich sind wir es natürlich geprüft.
Und, die Wandlung ist nur möglich wenn das erste Handy (das Datum auf der Ursprungsrechnung) nicht älter als ZWEI Jahre ist.
Sollte das Handy älter sein besteht nur die Möglichkeit das Handy auf Gewährleistung zu reparieren.
Bei Fragen einfach PN....