ZitatOriginal geschrieben von Dexter
Also ich mein mal gelesen zu haben, dass man Sendungen, die man nie bestellt hat, und einem quasi frei zugeschickt werden, auch behalten kann..
...besser gesagt: Auch zur Abholung bereit halten kann.
Selbstverständlich bist Du bei unverlangt zugesandter Ware stets zur Rückgabe verpflichtet, wenn Du diese nicht haben möchtest. Du mußt hierbei aber nicht selbst "aktiv" werden (durch Rücksendung), sondern kannst (mußt) die Ware aufbewahren, bis sie abgeholt wird.
mia: In Deinem speziellen Fall würde ich dieser Internetfirma mal unterstellen, daß sie möglicherweise einfach ungefragt ein Geschäft machen wollte?!
Ich kenne nicht die Provosionstabelle von ePlus, aber wenn eine "normale" Rechnung beigelegen hat, könnte es dann nicht sein, daß diese Firma einfach einen Vertrag in Deinem Namen abgeschlossen hat, um von ePlus die Provision abzuzocken?
Wie auch immer: Am Gescheitesten wäre es, wenn Du morgen dort anrufst und Bescheid sagst, daß sie den ganzen Kram abholen sollen. Zusätzlich natürlich schriftlich beim Netzbetreiber stornieren.
cu
NoTeen