NGage - Erste Spiele geknackt :-(

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    Original geschrieben von Charlie_D
    Für dich stellt wohl Software nur den Materiellen gegenwert, z.B. des Rohlings dar ?!? Vielleicht solltest Du mal überlegen, dass in einer Software schnell mal einige Millionen an Entwicklungskosten drinstecken, bezahl erstmal ein paar Programmierer ein paar Monate oder Jahre, ohne erstmal einen Cent zu verdienen. Da gehste sehr ordentlich in Vorleistung.


    In Vorleistung geht aber auch der Käufer der Software. Ich muß erstmal die Tasche aufmachen und die Software kaufen, erst dann sehe ich, ob sie Schrott ist oder nicht. Und mir fällt momentan kein Fall ein, bei dem die Schiene "Sachmängelgewährleistung" gezogen hat. Man denke nur an den MS Word Fußnotenbug, der schon jahrelang mitgeschleppt wird.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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    Original geschrieben von symbian
    Beispiel: Eine Firma bringt ein Produkt auf den Markt, versäumt aber dafür zu werben so das niemand das Produkt kauft. Wo ist jetzt der Unterschied zu meinem erstem Beispiel? in beiden Fällen hat die Firma Geld in die Entwicklung eines Produktes gesteckt, der Schaden ist somit der selbe. Ob jetzt andere Leute eine Gegenleistung davon haben oder nicht.


    Eben nicht, denn es wird ja auch nicht benutzt. Wenn die Software niemand kauft (und nutzt), dann nennt man es "unternehmerisches Risiko" ;).


    Zitat


    Es geht mir nicht um die rechtlichen Aspekte, sondern darum welcher Schaden wirklich entstanden ist.


    Der "Schaden" ist der Kaufpreis des Produktes. Bei Software zahlst du nicht für das Programm an sich, sondern dafür, dass du es nutzen darfst. Du erwirbst immer lediglich die Nutzungsberechtigung.


    Vielleicht ist es für dich und andere einfacher zu verstehen, wenn du die Software mit einem Fahrschein bei Bus oder Bahn vergleichst. Benutzt du den Bus, musst du zahlen. Es ist dabei völlig irrelevant, ob du vielleicht laufen würdest, wenn der Bus nicht vorbeigekommen wäre, massgeblich ist nur, dass du die angebotene Leistung genutzt hast. Wird eine Buslinie (Bahnlinie, Software) von niemanden genutzt, dann wird sie eingestellt und du wirst nie wieder die Leistung in Anspruch nehmen können. Würden grundsätzlich keine Fahrscheine verkauft, dann würde kein Unternehmer der Welt noch eine Buslinie betreiben und bei der Softwareentwicklung verhält es sich analog.


    Zitat


    P.S ist mir gerade eingefallen: Ich frage mich was passieren wird wenn die "Replikatoren" aus StarTrek eines Tages wirklichkeit werden sollten. Unser ganzes vertrautes System würde zusammenbrechen :rolleyes:


    Im StarTrek-Universum gibt es ja kein Geld in dem Sinne und niemand arbeitet für seinen Lebensunterhalt. Es ist ein völlig anderes System und daher natürlich auch nicht vergleichbar. Unser System beruht auf Leistung und Gegenleistung. Das StarTrek-Universum stellt dagegen den perfekten Sozialismus dar ;).


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    In Vorleistung geht aber auch der Käufer der Software. Ich muß erstmal die Tasche aufmachen und die Software kaufen, erst dann sehe ich, ob sie Schrott ist oder nicht.


    Dafür gibt es ja den Sharewaregedanken bzw. Trial- bzw. Demoversionen. Damit kannst du einen Eindruck gewinnen und im meistens gewährten Testzeitraum von 14 Tagen ist es schon möglich abzuklären, ob du das Programm weiter verwenden möchtest. Möchtest du das nicht, dann stellt es eben seine Funktion ein, bzw. wird von dir wieder gelöscht und gut, ansonsten bezahlst du und wieder gut ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Dafür gibt es ja den Sharewaregedanken bzw. Trial- bzw. Demoversionen. Damit kannst du einen Eindruck gewinnen und im meistens gewährten Testzeitraum von 14 Tagen ist es schon möglich abzuklären, ob du das Programm weiter verwenden möchtest. Möchtest du das nicht, dann stellt es eben seine Funktion ein, bzw. wird von dir wieder gelöscht und gut, ansonsten bezahlst du und wieder gut ;).


    Schonmal eine Microsoft|Nemetschek|AutoCad|SPSS|$populäres_Spiel_Deiner_Wahl Sharewareversion gesehen?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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    Original geschrieben von bimmelbommel
    Schonmal eine Microsoft|$populäres_Spiel_Deiner_Wahl Sharewareversion gesehen?


    Ja, durchaus. Ich habe z.B. von Win2k und von XP Evaluation-Versionen. Gut, die gehen in der Regel nur an Entwickler raus, aber es gibt sie. Die Win2k-Evaluation (Serverversion) läuft z.B. 360 Tage ohne irgendeine Einschränkung.


    Ebenso kenne ich auch diverse Office-Evaluation-Packs. Im Spielesektor bin ich zwar nicht Uptodate, aber es gab/gibt ja immer noch Zeitschriften wie Gamestar, die auf den beigepackten CDs/DVDs diverse Demoversionen und Trailer von aktuellen Spielen vorhalten.


    Außerdem gibt es auch im Windows-Bereich viel Freeware und nicht mal schlechte. Ich brauche kein Office XP. Für die zwei bis drei Briefe, die ich im Monat zu tippen habe, reicht mir der Textmaker. Die gängigen PC-Zeitschriften bieten auch immer wieder interessante Vollversionen zum Nulltarif, zwar nicht die neuesten Versionen, aber für die meisten Zwecke, zumal im Privatbereich, völlig ausreichend. Kommt halt nur auf die Ansprüche an ;).

  • Gerade an Software oder halt bei Filmen kann man durchs kopieren eben eine menge Geld sparen. Und jeder würde Lügen, wenn er sowas in seinem Leben nicht schon gemacht hätte (auch bei den zweien hier im Thread kann ich mir das - über ihr ganzes Leben gesehen - nicht vorstellen. Und sei es noch so eine kleinigkeit gewesen).



    Mich würde diesbezüglich aber mal was interessieren:
    Ich habe Star Trek TNG von Kabel 1 gestreamed und auf DVD gebrannt, jedoch gibt es die ganzen Staffeln ja auch auf DVD (zu unverschämten Horrorpreisen) zu kaufen. Ist das ganze nun illegal, wenn man sich das vom Privatsender zieht der das ganze ja öffentlich ausstrahlt, oder ist sowas erlaubt ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Mich würde diesbezüglich aber mal was interessieren:
    Ich habe Star Trek TNG von Kabel 1 gestreamed und auf DVD gebrannt, jedoch gibt es die ganzen Staffeln ja auch auf DVD (zu unverschämten Horrorpreisen) zu kaufen. Ist das ganze nun illegal, wenn man sich das vom Privatsender zieht der das ganze ja öffentlich ausstrahlt, oder ist sowas erlaubt ?


    IIRC gab es im Usenet mal eine ähnliche Diskussion. IANAL, aber ich denke, Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du die DVDs nicht weitergibst. Letztendlich ist es ja egal, auf welches Medium Du aufnimmst. Eine Aufnahme auf Videokassette ist ja auch nicht verboten.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Mich würde diesbezüglich aber mal was interessieren:
    Ich habe Star Trek TNG von Kabel 1 gestreamed und auf DVD gebrannt, jedoch gibt es die ganzen Staffeln ja auch auf DVD (zu unverschämten Horrorpreisen) zu kaufen. Ist das ganze nun illegal, wenn man sich das vom Privatsender zieht der das ganze ja öffentlich ausstrahlt, oder ist sowas erlaubt ?


    Für deinen privaten Gebrauch ist und war es schon immer erlaubt. Du darfst dir ja auch von deinen gekauften CDs, DVDs, Programmen Sicherungskopien machen, *aber* dabei keinen Kopierschutz knacken oder umgehen. Es gibt ja auch die "Urheberschutzabgabe", die z.B. auf Scanner und Kopierer erhoben wird, sofern sie eine bestimmte Scan- bzw. Kopiergeschwindigkeit überschreiten und auf Musikkassetten gibt es diese Abgabe auch schon ewig. Bei CD-Rs/DVD-Rs bin ich mir jetzt nicht sicher, es war aber auf jeden Fall im Gespräch. Ob sie jetzt tatsächlich erhoben wird kann ich mit Sicherheit nicht sagen.


    Zitat


    Und jeder würde Lügen, wenn er sowas in seinem Leben nicht schon gemacht hätte


    Wer das schon mal gemacht hat oder nicht, tut ja auch nichts zur Sache. Es geht um das "Prinzip" Softwareklau und dass das illegal ist, darüber sollten wir uns eigentlich einig sein.

  • ne, nur 50 bis 60 Prozent ;)
    aber der Artikel war interessant.. NUR die Rechte einer jeden CD.. 8DM. also
    4 Euro.. ohne Gewinn, Vermarktung etc pp...


    Nur würde mich interessieren, woher diese Zahl stammt... wie sie sich zusammen-
    setzt..

    Das Auge eines Straußes ist größer als sein Gehirn.
    Ich kenne Menschen, bei denen ist das nicht anders.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Für deinen privaten Gebrauch ist und war es schon immer erlaubt. Du darfst dir ja auch von deinen gekauften CDs, DVDs, Programmen Sicherungskopien machen, *aber* dabei keinen Kopierschutz knacken oder umgehen. Es gibt ja auch die "Urheberschutzabgabe", die z.B. auf Scanner und Kopierer erhoben wird, sofern sie eine bestimmte Scan- bzw. Kopiergeschwindigkeit überschreiten und auf Musikkassetten gibt es diese Abgabe auch schon ewig. Bei CD-Rs/DVD-Rs bin ich mir jetzt nicht sicher, es war aber auf jeden Fall im Gespräch. Ob sie jetzt tatsächlich erhoben wird kann ich mit Sicherheit nicht sagen.


    Genau davon bin ich eigentlich auch ausgegangen. War mir allerdings mit dem neuen Urheberrecht jetzt nicht mehr so ganz im Klaren.

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