ZitatOriginal geschrieben von Kanalratte
Quatsch. Bei einem 400 EUR Nebenjob wird für den AN NIX abgezogen. Brutto = Netto, sofern man nicht über 400 EUR kommt!
Was der AG zahlt, interessiert mich nicht.
Tja, selber Quatsch!
Es gibt 2 Varianten:
1. Auf Lohnsteuerkarte arbeiten: Wenn man Lohnsteuerklasse 1-4 hat, dann keine Abzüge für AN. Hat man Lohnsteuerklasse 5 oder 6, dann recht hohe Abzüge -> deshalb Variante 2.
2. Nicht auf Lohnsteuerkarte arbeiten: Lohnt sich, wenn man Lohnsteuerklasse 5 oder 6 hat. Hier gibt es eine Pauschalbesteuerung von 2%. Diese muss der AN tragen, aber in den meisten Fällen übernimmt der AG einfach diese 2%. Aber eben nicht alle, so dass einige AN diese 2% selber tragen müssen!
Ach ja: Arbeite neben dem Studium in der Zentrale (Abteilung: Personalentwicklung) eines Baumarktes.
Grüße
Skibba