Frage zu Garantie / Gewährleistung ??

  • Hallo,


    ich habe vor ca 1 Jahr über das Internet einen MP-3 Player gekauft!


    Nun ist das ding defekt, es ließt keine CD`s mehr!


    Ich habe dieses Gerät der Firma eingeschickt und nach 1 Woche kam das Gerät wieder zurück - Sehr geehrter Kunde, leider können wir das Gerät nicht reparieren"


    Als ich dann eine e-Mail an das Versand-Haus geschrieben habe, wie das mit gewährleisung etc.. ist, habe ich folgende Antwort erhalten:



    --------------------------------------------------


    Sehr geehrter Herr,




    wir gewährleisten (ugs.: garantieren), wie jeder andere Händler in Deutschland auch, dass das Produkt bei Übergabe keinerlei Fehler oder Defekte aufweist. Nach 6 Monaten, so sieht es der Gesetzgeber (Stichwort: Umkehr d. Beweislast), muss der Käufer nachweisen können, weshalb er annimmt, dass der Defekt, den er nun erfährt, ursprünglich auf einen versteckten Mangel zurückgeht, der schon bei Übergabe vorhanden war.




    In diesem Sinn müsste ich, um Ihren Gewährleistungsanspruch prüfen zu können, Sie um Dokumente, Aufzeichnung, E-Mails o.Ä. bitten, die ein Problem bei/nach Übergabe verdeutlichen.




    Mit freundlichen Grüßen



    ----------------------------------------
    Was heißt das nun im Klartext ?
    Muß ich das Gerät nun auf meine Kosten reparieren lassen oder wie?



    Über antworten würde ich mich sehr freuen!



    Gruß

  • Schmeiß mal die Suche nach Gewährleistung / Garantie an, findest hierzu ne Menge.


    Im Prinzip hat der Händler aber Recht:
    Eine gesetzliche Gewährleistungfrist von 24 Monaten bedeutet lediglich das innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, das ein auftretender Fehler schon bei Kauf des Gerätes vorlag (die Ware muss bei Übergabe mangelfrei sein) und daher ein Anspruch auf Gewährleistung besteht.
    Tritt der Fehler nach 6 Monaten auf musst Du dem Händler beweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag und nicht erst während des Gebrauchs entstanden ist.


    Die gest. Gewährleistung ist nämlich keine Zusicherung das durch oder während des Gebrauchs keine Fehler auftreten können.


    Von daher wirst Du entweder beweisen müssen das der Fehler schon ab Kauf vorlag oder die Reperatur selber zahlen müssen


    Gruß
    CH

  • Hallo!


    Hm, wenn Du nicht nachweisen kannst, daß der Mangel von Anfang an bestand, schaut es so aus als ob Du die Reparatur selbst zahlen mußt...


    LG
    Mokli


    EDIT: War mal wieder zu langsam :D

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