Innderdeutsche DHL-Pakete sind bei Verlust oder Beschädigung automatisch bis zu einem Wert von 500€ versichert.
DHL Tracking
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Heißt es wohl abwarten!
Aber das kann ja nicht der Sinn einer Transportversicherung sein ? Das ich pro Kg Ware nur 8€ wiederbekomme!
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Zitat
Original geschrieben von c4bu
Heißt es wohl abwarten!Aber das kann ja nicht der Sinn einer Transportversicherung sein ? Das ich pro Kg Ware nur 8€ wiederbekomme!
Dauerposter hat glaub ich recht... weil die 8EUR sind glaub ich nur, wenn es beschädigt wird o.ä.... aber nicht bei Verlust.
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Dachte schon... reicht für den Versicherungsanspruch ein Kaufnachweis ? Also Paypal überweisungsbeleg ?
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Zitat
Original geschrieben von c4bu
Dachte schon... reicht für den Versicherungsanspruch ein Kaufnachweis ? Also Paypal überweisungsbeleg ?Wie das genau abläuft, müsstest Du mit DHL (Dauert Halt Länger ) abklären. Hatte bisher so einen Fall nicht.
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Die x€/kg Gewicht Formel gilt m.W. nur im internationalen Verkehr und bei Lufttransport.
Rischtig:
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Die x€/kg Gewicht Formel gilt m.W. nur im internationalen Verkehr und bei Lufttransport.Rischtig:
Ok, danke. Ich kannte nur das x€/KG....
Gruss
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Übrigens findest du, c4bu, unter diesem Link auch die Anleitung zum korrekten Vorgehen in deinem Fall.
Als Nachweis für die Schadenshöhe reicht z.B. schon der Ausdruck der ebay-Auktion und der Nachweis, dass du der Inhaber des Käuferaccounts bist.
EDIT: War das überhaupt ebay? Naja egal, ansonstens eben Ausruck der Homepage und Zahlungsnachweis.
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Hallo, danke war mir die FAQ auch gerade am Durchlesen! Habe den Zahlungsnachweis und einen Screenshot des Angebots. Muss ich das Geld von DHL wiederfordern oder wäre das eig Aufgabe des Verkäufers ? Also habe ich das Recht darauf das Geld vom Verkäufer zu bekommen oder muss ich mich um den Verlust des Paketes kümmern?
Hatte das Problem schonmal das ein Paket nicht ankam, damals hat sich aber der Verkäufer um alles gekümmert und mir innerhalb von 3 Werktagen das Geld zugesendet !
War übrigens damals hier im Forum ein privater Verkäufer!
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Du kannst aus eigenem Recht nach handelsrechtlichen Vorschriften gegen DHL vorgehen, du kannst aus abgetretenem Recht des Verkäufers (=Vertragspartner der DHL) gegen DHL vorgehen (u.a. nach den Grds. der Drittschadensliquidation) oder du gehst gegen den Verkäufer vor, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Beschädigung der Kaufsache nicht mit Übergabe an DHL durch den Verkäufer auf dich übergegangen ist.
Auf deutsch: Wenn du als Verbraucher bei einem Unternehmer gekauft hast, geht die Gefahr des zuf. Untergangs / Beschädigung erst mit Übergabe der Ware an dich oder in dem zeitpunt, in welchem du in Annahmeverzug gerätst auf dich über.
In einem solchen Fall wird die Leistung des geschuldeten Gegenstands mit dessen Verlust unmöglich. Daher könntest du ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis, falls schon entrichtet, voll zurückverlangen.
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