Telepassport - Berechnung der GG zum Ende der Laufzeit

  • Jow, die Kündigungsfristen wurden geändert!


    Alle Veträge sind jetzt zum Monatsende kündbar und laufen auch immer am Monatsende aus!
    Das fällt wohl bei den Agb`s unter den Punkt: Falls Änderungen, dann .......


    Wegen den Mehrkosten die euch dadurch entstanden sind, werde ich mich mal informieren, wie die das handhaben wollen!

    Mobilcom-Shop
    Neumarkt 16
    65549 Limburg


    Tel: 06431 284004
    Fax: 06431 284005

  • Hi,


    ich hatte auch einen D1-Telly Vertrag bei Telepassport, der über Super24 geschaltet wurde. Dieser begann am 20.4. und wurde dann nach 2 Jahren laufzeit zum 30.4.03 gekündigt. Allerdings wurde bei mir keinerlei zusätzlich Grundgebühr für die 10 Tage berechnet... Kann es sein dass die es jetzt erst verlangen, oder hatte ich nur Glück :D

  • Ich habe meinen Vertrag gekündigt, allerdings keine Bestätigung bislang erhalten, auf meine Beschwerdemail erhielt ich eine Mail zurueck indem mir ein Ende des Vertrages nun tatsächlich zum 31.01.04 statt zum 28.01.04 genannt wurde. hmpf...

  • Wie gesagt, anscheinend wird es bei TPP anders gehandhabt wie bei Super24.


    Ich schreibe eine Mail an den nun zuständigen Leiter bei der Mobilcom. Mal sehen, was er dazu sagt.:)

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  • Zitat

    Original geschrieben von profizubehoer.de
    Jow, die Kündigungsfristen wurden geändert!


    Alle Veträge sind jetzt zum Monatsende kündbar und laufen auch immer am Monatsende aus!
    Das fällt wohl bei den Agb`s unter den Punkt: Falls Änderungen, dann .......
    [...]


    Meinst du, dass alle Verträge zum Ende des Monats, in dem die Mindestvertragslaufzeit endet (in den meisten Fällen 2 Jahre) kündbar sind und auslaufen (was ja keine Veränderung zu vorher darstellen würde, da es wie oben ersichtlich schon vor der Übernahme durch mobilcom so war) oder meinst du - so klingt es nämlich in meinen Ohren - dass man seinen Vertrag ab sofort unabhängig von der eigentlich noch vorhandenen Restvertragslaufzeit zum Ende eines jeden Monats kündigen kann?

  • Bei MC hatte es sich geändert. Ob es bei TPP immer so war, kann ich gar nicht sagen.


    Nein ich meinte natürlich zum ende des monats der Laufzeit.


    Bsp: Hast du einen am 15.08.02 abgeschlossen, kannst du den bis zum 30.05.04 kündigen und er läuft am 31.08.04 aus.


    Bei MC war es vorher so, das du bis zum 14.05.04 hättest gekündigt haben müssen und der währe dann am 14.08.04 ausgelaufen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von profizubehoer.de
    Bei MC war es vorher so, das du bis zum 14.05.04 hättest gekündigt haben müssen und der währe dann am 14.08.04 ausgelaufen.


    und genau so sollte es bei tpp ja auch laufen. doch die machen aus ihren verträgen durch diese agb klausel einen 24 + X monatsvertrag. glaube nicht, dass das so rechtlich bestand hätte. doch wird es wohl niemand drauf ankommen lassen, da es sich ja immer um beträge unterhalb jeglicher relevanz handelt. somit hat es tpp/ mobilcom wieder einmal geschafft ihre kunden zu ver**schen und abzuzocken. aber was soll man auch sonst von mobilcom erwarten? der geist des gründers steckt einfach zu tief in den strukturen.


    natürlich nur meine persönliche meinung!


    greetz


    JohnnyT

  • So jetzt hier die für Euch verbindliche Antwort der zuständigen Abteilung:


    vielen Dank für Ihre Mitteilung.


    Es stimmt, dass laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kündigung
    immer erst zum
    Monatsende vorgenommen werden kann. Die Grundgebührbefreiung gilt aber auf
    den Tag
    genau 24 Monate nach Vertragsaktivierung. Sollten ein Kunde dieses
    reklamieren wird selbs-
    verständlich eine entsprechende Gutschrift über die berechnete Grundgebühr
    veranlaßt.


    Zu dem Punkt mit der Fußnote. Bei manchen Tarifen ist dieses wirklich
    vermerkt. So wird bei
    diesen Kunden entsprechend Ihrem Netz eine Grundgebühr in Höhe von 10,20
    EUR (eplus)
    oder 12,76 EUR (D1 und D2) berechnet. Diese Preise verstehen sich inkl.
    Mehrwertsteuer.
    Die Gebühren für die Gespräche und SMS selbst bleiben unverändert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Melanie Sprunk
    Tarife Team


    mobilcom Communicationstechnik GmbH
    Hollerstraße 126
    24782 Büdelsdorf


    Telefon: 01805 – 2044
    Fax: 01805 – 2724


    E-Mail: tarife@mobilcom.de

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  • Zitat

    Original geschrieben von profizubehoer.de
    Es stimmt, dass laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kündigung
    immer erst zum
    Monatsende vorgenommen werden kann. Die Grundgebührbefreiung gilt aber auf den Tag genau 24 Monate nach Vertragsaktivierung.


    DAS ist ja genau das Problem! weil die verträge 24 monate+ x laufen und die grundgebührbefreiung nur 24 monate gilt!


    Zitat


    Sollten ein Kunde dieses reklamieren wird selbs- verständlich eine entsprechende Gutschrift über die berechnete Grundgebühr veranlaßt.


    und ich frage mich, was ich mit einer gutschrift soll? der vertrag wird mit der problematischen rechnung ja gerade beendet?:confused:


    das geld müßte eigentlich ausgezahlt werden, weil doch niemand mehr mit diesem vertrag tpp kunde ist und somit auch keine kosten mehr entstehen können...


    greetz


    JohnnyT

  • Der Betrag wird auf das bekannte Konto gutgeschrieben!


    Klar das eine Gutschrift auf einen Vertrag den es nicht mehr gibt, nix bringt:D

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