Da es mir in diesem Fall tatsächlich ganz sinnvoll erscheint, habe ich für dieses Thema mal einen neuen Thread aufgemacht.
Für alle, die noch nicht wissen, um was es geht:
Mobilcom vormals Telepassport vormals Super24 berechnet für den letzten Vertragsmonat anteilig die Grundgebühren, weil die SIM erst nach 24 Monaten + xx Tagen (nämlich am Monatsende) deaktiviert wird. Bedeutet, dass wenn am 10. Oktober 2001 das Vertragsverhältnis begonnen hat und man jetzt gekündigt hat, endet das Vertragsverhältnis am 31. Oktober 2003 und die Grundgebühren vom 11.10.-31.10.2003 werden nicht erstattet.
Mobilcom bzw. Telepassport stützt sich dabei auf §11.2.1 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der besagt:
ZitatVerträge mit einer 24monatigen Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugeht. Die Kündigung wird erst zum Monatsende gültig.
Gleichzeitig steht in der Tarifliste unter Fußnote 1:
ZitatNach 24 Monaten wird die monatliche Grundgebühr laut dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Netzbetreibertarif berechnet.
Es scheint also erstmal gut für Mobilcom/Telepassport und schlecht für die Kunden auszusehen. Die AGB's Stand 07/2001 habe nach einigem Suchen tatsächlich noch ausgegraben und muss leider bestätigen, dass diese Klausel auch damals schon existiert hat. Einziger Angriffspunkt bleibt IMHO die Anfechtung der Zulässigkeit und damit Wirksamkeit dieser Klausel.