ZitatOriginal geschrieben von Eckoman
Natürlich brauchen sie das, wie jeder andere PKW auch. Allerdings kostet es lediglich 10 EUR wenn man ohne vorderes Kennzeichen erwischt wird - das Risiko nehmen die meisten Enzo Fahrer in D anscheinend auf sich
Mit dieser Äußerung solltest du aber vorsichtig sein, oder bist du dir zu 100 % sicher? Ich denke man sollte bei solch einer Situation den Vergehenstatbestand des § 22 II StVG nicht gänzlich vernachlässigen. Ich kenne die Rechtssprechung zu einem solchen Fall nicht, dennoch finde ich, dass der Absatz zwei ganz gut passen könnte, wenn bewusst auf die Kennzeichnung verzichtet wurde. Was ja der Fall wäre, wenn gar keine vordere Kennzeichenhalterung vorhanden wären.
Mal abgesehen davon, wird der Fahrer bei einer Owi, nachdem er verwarnt wurde, nicht "einfach so weiterfahren" dürfen. Dann würde die Owi ja andauern und das ist sicher nicht im Sinne der Polizei Vermutlich heisst es dann Pappschild basteln und ans Auto kleben, oder Mängelkarte mitnehmen und das Auto wieder vorführen Und dann müsste ja zum Vorführen ein Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht sein.
Allerdings liest man im Internet immer wieder von irgendwelchen Sonderregelungen für derartige Luxuskarossen. Teilweise kann es wohl unter irgendwelchen Umständen geregelt werden, dass man sich ein vorderes Kennzeichen aufklebt. So könnte es bei diesem Enzo auch sein. Auf der Fahrerseite sieht man kurz über dem Boden etwas weisses Wobei da spätestens der Anbringungswinkel nicht passen würde...