ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
Mannheimer Kennzeichen?
MA-CC-55X :p
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ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
Mannheimer Kennzeichen?
MA-CC-55X :p
ZitatOriginal geschrieben von Merlin55
Zu den Blinkern: seit 1988 dürfen in Deutschland erstmalig zugelassene Fahrzeuge nur noch mit gelben Blinkern zugelassen werden. Aus optischen Gründen erfolgt dies meistens durch Umklemmen und Einsetzen einer gelb leuchten Glühlampe in den Rückfahrscheinwerfer.
Allerdings gab´s ab 1988 auch noch einen Ermessensspielraum, bei dem der TÜV das wohl auch später noch eintragen konnte. Hatte ich zum Beispiel bei meinem 1991 hier in Deutschland zugelassen Chevrolet Beretta, welcher noch die komplette US - Beleuchtung inklusive roter Blinker hatte. :cool:
ZitatOriginal geschrieben von daydreamer
Das mit den roten Blinkern weiß ich. Mittlerweile bekommt man die bei nem KFZ ja gar nicht mehr zugelassen.
Aber wenn das so war, was ja bei dem Mustang so ist, kann der doch die auch behalten.
Ist das nicht auch bei "normalen" Autos was anderes als bei Oldtimern?
Entweder ist der erst vor kurzem "rüber geholt" worden -> keine Eintragung. Oder... kein Ahnung.
Falsch, falsch!
Es ist nur schwieriger geworden, aber nicht unmöglich ein US-Fahrzeug mit roten Blinkern in D zu zu lassen, geht auch heute noch! Der Mustang müsste überhaupt nicht umgerüstet werden, da Erstzulassung vor dem 1.1.1970 - bis dahin sind rote Blinker völlig legal, ohne Eintragung. Danach nur noch mit Eintrag und Ausnahmegenehmigung.
ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
Nein - das sind die üblichen Ammenmärchen die so durchs Netz geistern - bzw. eigentlich ist es ein "Missverständnis" der StVo: richtig ist zwar, dass auch vorne eine Tönung von 5-10% (den genauen Wert weiss ich grad nicht) erlaubt ist, und genau damit wird auch immer argumentiert. Der Haken: Herstellerseitig ist heutzutage jeder moderne PKW bereits zw. 5 und 10% serienmässig getönt und wärmegedämmt - d.h. eine weitere Tönung - und sei sie noch so gering - überschreitet schlicht und ergreifend automatisch die Obergrenze. D.h. fährst Du ein entsprechend "altes" Auto, das noch "ordinäres Fensterglas" drin hat dann darfst Du tatsächlich tönen, bei jedem halbwegs modernen Auto mit wärmegedämmten und getönten Glas aber selbstverständlich nicht.
Auch nicht richtig! Die Frontscheibe darf zu 25% und die vorderen Seitenscheiben zu 30% getönt sein. Allerdings ist eine nachträgliche Tönung mit Folie nicht erlaubt! Ein Bekannter hat sich bei seinem Chrysler 300C die Frontscheiben aber bei einer Fachfirma fluten lassen. (eben zu diesem 25% bzw. 30% Wert) Ging ohne Probleme und wurde (bzw. muss) eingetragen !
Sieht toll aus, auch wenn längst nicht ganz schwarz.
Aber ich gebe zu, im Internet kursieren wirklich viele Märchen zu der Scheibentönung!
seit Monaten überleg ich schon, ob ich's sagen soll, aber jetzt tu ich's einfach: kann man den thread-Titel nicht ändern? Ich mein, seit wann "laufen" Autos?
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Ich mein, seit wann "laufen" Autos?
Endlich spricht es mal einer aus
Wobei mich das nie gestört hat. Habe mich nur all die Monate immer wieder still an dem wunderbar komischen Titel erfreut
cu
NoTeen
Sowas nennt man Metaphorik und Ironie....:D
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Sowas nennt man Metaphorik und Ironie....:D
Oder auch Sprichwort bzw. Redewendung
Was hat "über den Weg laufen" auch mit dem Laufen an sich zu tun? Ich finde nichts... Btw, hoffentlich läuft niemandem eine Laus über die Leber
Hier noch zwei Schmückstücke vom Wochenende:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von NoTeen
Endlich spricht es mal einer aus
Wobei mich das nie gestört hat. Habe mich nur all die Monate immer wieder still an dem wunderbar komischen Titel erfreut
cu
NoTeen
da wir hier aber nicht nur Autos haben würde ich auch gleich auf Fahrzeuge ausweiten wollen.
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