ZitatOriginal aus Bericht 2
Den Wolfsburger erwartet eine Strafanzeige, außerdem muss er womöglich einen großen Teil des Sachschadens selbst bezahlen.
:mad: Auch nicht gerade ohne, das kann jemanden ziemlich in den Ruin treiben.
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ZitatOriginal aus Bericht 2
Den Wolfsburger erwartet eine Strafanzeige, außerdem muss er womöglich einen großen Teil des Sachschadens selbst bezahlen.
:mad: Auch nicht gerade ohne, das kann jemanden ziemlich in den Ruin treiben.
ZitatOriginal geschrieben von grambler
:mad: Auch nicht gerade ohne, das kann jemanden ziemlich in den Ruin treiben.
Na ja, 5000.-€ sollten sich dann ja doch auftreiben lassen...
ZitatBei Fahrerflucht oder Trunkenheit kann die [Versicherung] sich bis zu 5000 Euro von dem Verursacher zurückholen. Bezahlen muss sie [die Versicherung] den Schaden aber voll.
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Na ja, 5000.-€ sollten sich dann ja doch auftreiben lassen...
Wobei ich mir eigentlich nicht vorstellen kann das es der Versicherung ganz egal ist das der junge Mann keinen gueltigen Fuehrerschein besass!
Ich denke einmal das er doch unter Umstaenden "ein wenig" mehr als 5000.- Euro bezahlen muss.
Ich könnte mir vorstellen, dass hier die Versicherung gar nichts zahlen will, da der Unfallverursacher nicht über einen gültigen Führerschein verfügt...
Ein sehr dummer Zufall, wenn er doch wenigstens einen Kleinwagen angefahren hätte....
das ist doch alles schon im verlinkten Beitrag geklärt!:
ZitatBei Fahrerflucht oder Trunkenheit kann die sich bis zu 5000 Euro von dem Verursacher zurückholen. Bezahlen muss sie den Schaden aber voll.
EDIT: seh grad eisi hat das auch schon zitiert - stellt sich zugegebenermaßen nur die Frage ob die Recherchen des Verlages stimmen aber gerade in einem solchen Sonderfall erwartet man das doch eigentlich ...
Es ist aber nicht geklärt ob das auch auf Fahrer zutrifft die keinen Führerschein besitzen.
Oder hab ich nen :gpaul: ?
Geiler Artikel
Wenn man bedenkt 100.000 € Reparaturkosten, da gibts einen guten Ferrari 360 oder einen schönen 996 Turbo mit wenig Kilometern
ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
das ist doch alles schon im verlinkten Beitrag geklärt!:
Schoen!
Ich kann mir aber trotzdem nicht vorstellen das die Zeitung bei der Versicherung nachgefragt hat ob diese spaeter den Betrag vom Unfallfahrer zurueckverlangen wird.
Hier sind noch auch "Versicherungsfritzen" aktiv....her mit eurer Meinung!
Wobei dies leider doch ein wenig OT wird.
hab ja auch noch was nacheditiert
nee, hast schon recht sicher ist das nicht - also wenn ich das richtig sehe kann sich die Haftpflicht so oder so die in der Police festgesetzte Regresssumme zurückholen (in diesem Fall eigentlich 2mal, da 2 Vergehen vorliegen!)
gar nicht zahlen muss sie wenn Vorsatz vorliegt - allerdings stellt sich mir die Frage ob beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht ohnehin immer Vorsatz vorliegt - insofern ist es sicherlich doch eher richtig dass sie nicht zahlen muss ...
Heute habe ich den neuen Posche Turbo gesehen.
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