kein Netz >> Kündigungsgrund???

  • Hallo!


    Mein Arbeitsplatz hat sich nun geändert in dem Gebiet wo ich jetzt arbeitet brauche ich dringend ein Telefon habe aber mit meinem Vetragshandy keinen Empfang an den Wichtigsten Stellen (den Stellen wo ich mich am Häufigsten aufhalte.)
    Ist dies ein Kündigungsgrund?


    Vielen Dank
    MfG
    Andre

  • Die Antwort ist einfach und lautet: Nein.


    Grund: Die AGB der Netzbetreiber sagen deutlich aus, dass das Mobilnetz nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort zur Verfügung stehen kann.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Auch von mir ein Nein !


    Denn dein jetziger Aufenthaltsort hat sich nach Vertragsabschluss geändert und das ist so ziemlich egal, ob du dort jetzt Empfang hast oder nicht.
    Also, keine Chance für ne Kündigung!
    :)

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Hierbei muss man noch ergänzen, dass auch der Ort bei Vertragsabschluss keine Rolle spielt.


    Ausnahme bildet hier nur o2 Genion, wenn man am Ort der Homezone trotz positivem Homezone-Check keinen Empfang hat.


    Mobilfunk kann nunmal nicht immer und überall funktionieren und von daher ist es halt immer ein bisschen Pech, wenns gerade an den von einem selbst genutzten Orten nicht funktioniert.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • noch etwas für mich bedeutet das, das ich mindestens 25% des Tages eine von mir zu 100% bezahlte Dienstleistung nicht nutzen kann.


    Ist das wirklich keine Kündigung wert?


    Vielen Dank
    MfG
    Andre

  • Zitat

    Original geschrieben von BlueCyber Ist das wirklich keine Kündigung wert?


    Wirklich nicht, denn schließlich kann Dein Netzbetreiber ja nichts dafür, dass Du dich zu 25 % in einem "seiner" Funklöcher aufhälst. ;) Und zudem hat er Dich vorher "gewarnt", dass dies der Fall sein kann und das hast Du bei Vertragsabschluss so akzeptiert.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von BlueCyber
    noch etwas für mich bedeutet das, das ich mindestens 25% des Tages eine von mir zu 100% bezahlte Dienstleistung nicht nutzen kann.


    Ziemlich ärgerliche Situation, aber wenn du ein Recht auf Kündigung hättest, wären die Netzbetreiber schon längst pleite. (Vertrag machen -> in den Keller hocken -> kündigen und über neues Handy freuen)


    Allerdings kannst du dein Glück ja mal versuchen, eventuell gibt sich der Netzbetreiber ja kulant, was ich aber eher nicht glaube.

  • Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil aus dem Jahr 1998 (Az 39 C 6789/98) die Hoffnung vieler Mobilfunker zerstört: Es bestätigte, dass fehlender Funkempfang kein Kündigungsgrund ist.


    Ein Mobilfunk-Kunde wollte seine Verträge kündigen, da es an seinem Wohnort keine ausreichende Funkverbindung gab. Die Richter waren allerdings nicht der Meinung, dass dies für eine außerordentliche Vertragsbeendigung ausreiche. Schließlich sei "allgemein bekannt, dass der Mobilfunk nicht flächendeckend eine lückenlose Versorgung zur Verfügung stellt".


    Hoffa mal auf eine kulante Entscheidung. Bei mir war z.B. D2 vor Jahren (so um 1994-1995) so nett.

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