Hallo,
immer wieder kommt es vor, dass irgendwelche Sachen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt gehen. Dcoh dann geht meist die Suche nach den ollen Kaufbelegen los.
Ich hab mir überlegt, die Dinger einfach einzuscannen und nach Datum zu sortieren um sie im Gewährleistungsfall einfach auszudrucken. So hat man sie immer griffbereit.
Was meint Ihr, werden solche Ausdrucke einwandfrei beim Händler anerkannt oder kann er sich rauswinden, indem er sagt, dass er den originalen Kassenbeleg haben möchte?