ZitatOriginal geschrieben von Randel Burton
Um das einzuräumen, das recht fremde mails zu lesen hat er damit trozdem nicht.
Auch wenn es die firmaeigene emailadresse ist.Sowas ist nur zulässig bei einer überprüfung, aber sowas wird ja vorher angekündigt....
oder aber wenn man es vorher erlaubt hat.
Uns (Justiz Bayern) wurde erst kürzlich per "Internet-Richtlinien" gestattet Internet und Email in gemäßigtem Ausmaß für private Zwecke zu nutzen.
Allerdings mußten wir schriftlich zustimmen (Einlage in Personalakte!), daß wir mit Mitloggen und evt. Kontrolle einverstanden sind. Wer nicht unterschreibt, bekommt dieses Privileg entzogen.
Und da man als Beamter eh hörig ist, unterschreibt halt jeder. :confused:
Aber so isses halt.
Gruß Oern1
<edit>
hab ich vergessen:
Versuch unbedingt die Abmahnung wegzubekommen. Damit bist du sehr angreifbar, irgendwelchen Schmarrn bekommst Du immer und schnell ist auch was weitergeleitet. Und dann werfen die dich raus und du hast erstmal schlechtere Karten.