Abmahnung wegen verschicken von lustigem Krams?

  • Bei uns in der Firma schicken wir uns ab und zu mal lustigen krams zu (witze, comics usw.). ich habe nun letzte woche das pech gehabt, das unser verwaltungschef an dem rechner der sekräterin saß und meine mail gelesen hat. war eigentlich nichts schlimmes, war ne story um liz tayler die sich an bestimmten stellen hat liften lassen. wurde deswegen zu ihm hochzitiert und habe eine schriftliche abmahnung bekommen. ist es eigentlich zulässig, das er die mails von ihr liest? unsere säkreterin war an dem tag nicht da. allen denen ich von der abmahnung erzählt haben fanden das ziemlich lächerlich. gibts denn da überhaupt eine regelung, das man keine privaten mails während der arbeit verschicken darf? uns wurde sowas jedenfalls nie verboten.

    ICQ: 146413713

  • martin:


    Denk' mal drüber nach:


    Du nutzt für diesen Blödsinn


    - den firmeneigenen PC
    - das firmeneigene Netzwerk
    - firmeneigene Resourcen
    - Arbeitszeit die von Deiner Fa. gezahlt wird
    - ...


    Ich bin mir sicher, dass die meisten Firmen tolerieren dass ihre Angestellten lustige Mails senden und lesen - bis zu einem gewissen Punkt. Mit Sicherheit steht in irgendeiner Vereinbarung dass Du das nicht darfst. Wenn Du nun eine Abmahnung bekommen hast, kann das ja auch andere Gründe haben - vielleicht wird ja nur ein Anlass gesucht um Personal abzubauen...


    :rolleyes:


    handymaniac :cool:

    Too old to die young

  • Prinzipiell ist es immer so, daß Du Dinge aus der Firma nur für die Belange der Firma verwenden darfst.
    Du kannst ja auch nicht am Abend Deinen PC mit nach Hause nehmen, weil er nachts in der Firma eh nur rumsteht. :D


    Außerdem hast Du in der Zeit die Du in der Firma verbringst zu arbeiten und keine privaten Sachen zu erledigen, worunter solche Mails sicher fallen.


    Das Prob ist, daß so was immer schwer nachzuweisen ist, weil man die Mails eben nicht so einfach nachverfolgen kann/darf.
    Da isses für Dich natürlich extrem dumm gelaufen und Du bist evtl. jetzt das "Opfer" oder abschreckende Beispiel um so was mal etwas einzudämmen.


    BTW: Das gilt prinzipiell auch wenn jemand während der Arbeit z.B. im TT surft.
    Selbst wenn er es in der Mittagspause macht und ne Standleitung steht, verursacht er damit Traffickosten.
    Muß also auch explizit erlaubt sein.


    Georg

  • Re: Abmahnung wegen verschicken von lustigem Krams?


    Zitat

    Original geschrieben von martin
    uns wurde sowas jedenfalls nie verboten.


    Dumm gelaufen für dich, aber es muss nicht explizit verboten, sondern explizit erlaubt sein.

  • Um das einzuräumen, das recht fremde mails zu lesen hat er damit trozdem nicht.
    Auch wenn es die firmaeigene emailadresse ist.Sowas ist nur zulässig bei einer überprüfung, aber sowas wird ja vorher angekündigt.
    Was bin ich froh das mein Arbeitgeber eine Standleitung besitzt ohne volumenbegrenzung :) ok es ist nur double isdn aber für TT langts allemal ...
    Und anschiß unseres admins hab ich auch noch keinen bekommen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Georg
    Du kannst ja auch nicht am Abend Deinen PC mit nach Hause nehmen, weil er nachts in der Firma eh nur rumsteht. :D


    Also ich darf das... :rolleyes: ;)


    BTT: Gabs da nicht mal irgend ein Urteil, daß privates Surfen am Arbeitsplatz zumindest außerhalb der Arbeitszeit (Pausen, danach oder davor) in gewissen Grenzen erlaubt ist? Wenn ja, dann müßte es doch auch erlaubt sein, private Mails zu verschicken, erst recht, wenn sie innerhalb der Firma bleiben.
    Bin aber nicht sicher...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Randel Burton
    Um das einzuräumen, das recht fremde mails zu lesen hat er damit trozdem nicht.
    Auch wenn es die firmaeigene emailadresse ist.Sowas ist nur zulässig bei einer überprüfung, aber sowas wird ja vorher angekündigt.


    Ich glaube dir ja gerne, aber welche Grundlage hat das?


    Auf einem Firmenrechner sollten doch eigentlich nur Firmenangelegenheiten drauf sein, die der Chef natürlich einsehen können sollte.


    Gr.
    Kai

  • Re: Abmahnung wegen verschicken von lustigem Krams?


    Zitat

    Original geschrieben von martin
    ...ist es eigentlich zulässig, das er die mails von ihr liest? unsere säkreterin war an dem tag nicht da...


    Du hast es selbst schon geschrieben. Sie war an dem Tag nicht da. Der Chef kann durchaus davon ausgehen, daß dienstliche Mails über den Account der Sekretärin (sicherlich seiner ~) laufen. Wie sonst sollte er diese abrufen, wenn nicht so? Damit dürfte sich Deine Frage dann sicher erledigt haben. Selbst eine Abwesenheitsschaltung mit Weiterleitung hätte den selben bzw. einen schlimmeren Effekt gehabt, dann wäre die Mail direkt zu ihm gelangt.
    Ich kriege auch gelegentlich Mails von einem Kumpel über dessen Firmenadresse, aber ich sehe zu, daß ich "geistigen Dünnpfiff" nur auf seine private Adresse zurückschicke.

  • Grundsätzlich ist die private Nutzung von Internet und Mail nicht zulässig. Allerdings darf ein Chef private Mails von Angestellten nicht lesen. Problematisch ist dies jedoch, wenn man private Mails an die Geschäftsadresse schickt. Dann kann es eben passieren, dass es zu Verwechslungen kommt und der "Mailsünder" überführt wird.
    Ich gehe mal davon aus, dass er der Chef die Adresse seiner Sekretärin gecheckt hat. Es ist hier wohl sowieso davon auszugehen, dass er die für ihn erhebliche interne Post lesen wollte und er zufällig auf die Mail mit privatem Inhalt stieß. Ein Problem sehe ich hier nicht.


    Auch die Abmahnung für diesen Verstoß sehe ich als gerechtfertigt.
    Allerdings möchte ich einen kleinen aber nicht minder wichtigen Tip loswerden.


    LASS DICH NUR NICHT MEHR MIT PRIVATEN MAILS ERWISCHEN, SONST KÖNNTE ES AUF DER GRUNDLAGE DER ABMAHNUNG ZU EINER KÜNDIGUNG KOMMEN.


    Die Abmahnung allein tut nicht so weh, eine mögliche Kündigung bei wiederholtem Vertoß aber schon.


    Gruß
    DaFunk

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  • IMHO ist die Rechtslage so, dass es erlaubt ist das Internet und Mailversand des Arbeitgebers auch privat zu nutzen, WENN ES NICHT EXPLIZIT VERBOTEN IST.


    In unserem Konzern gibt es eine Betriebsvereinbarung in der unter "Kommunikation - Internet" eine private Nutzung "in geringfügigem ...blabla....Umfang" erlaubt ist.


    Gemäß meiner Interpretation ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, wenn es kein entsprechendes ausdrückliches Verbot der privaten Nutzung bei deinem Arbeitgeber gibt.


    Wenn Du dich darüber informieren willst, solltest Du mal beim Betriebsrat oder der EDV-Abteilung anfragen. Falls es keine entsprechende Regelung in deiner Firma gibt, könntest Du - ggf. durch den Betriebsrat - eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.


    CU


    MSZ

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