Abmahnung wegen verschicken von lustigem Krams?

  • Zitat

    Wir (oder besser ich ) loggen z.B. bei uns alles mit (EMail und INet) und werten monatlich, notfalls personenbezogen, aus.


    Schön, das ihr so fleißig seid, aber es ist eigentlich nicht erlaubt aus Datenschutzgründen. Man unterliegt, wenn man in der EDV arbeitet, vielen Gesetzen. Mit solchen äußerungen wäre ich vorsichtig. Nur auf "Verdacht", darf man in die Logs schauen und Personenbezogen auwerten.


    Ich persönlich finde es nicht so schlimm. Das fördert auf die eine und andere Weise die Motivation der User. Außerdem ist es für die Arbeitsbereitschaft förderlicher (google mal nach USA und surfen am Arbeitsplatz). Da gab es mal ein Artikel drüber.


    Es ging sich bei meiner Anfrage mehr ums surfen. Diese Mailanhänge sind bei uns auch verboten, wird aber Stillschweigend geduldet. Man kann sowieso nichts dagegen machen, außer sich durchboxen und Betriebsklima zerstören ;-)


    Zitat

    Schau mal in die c't 14/02 Seite 176 - da war ein ziemlich ausführlicher Artikel zu diesem Thema drin...


    Danke für den Tipp, schau da mal rein.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    [...] aber es ist eigentlich nicht erlaubt aus Datenschutzgründen. .


    Selbstverständlich wurden diese Auswertungen vorab über eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgesichert.


    Bei der Erstellung waren neben Vertretern der Geschäftsführung und des Betriebsrates extra noch Anwälte mit eingeschaltet, damit wir uns nicht mit einem Bein ins Gefängnis stellen.


    Personenbezogen Auswertungen werden, allein schon wegen des damit verbundenen Aufwandes, auch nur im Verdachtsfalle gemacht


    Den Usern wurde, wie bereits geschrieben, dies auch mitgeteilt.


    m.

  • Hi,
    nur kurz meine Meinung: Ich denke in gewissen Grenzen ist das private surfen oder eben eMails verschicken der Arbeit nur foerderlich. Ich kann es nur von mir sagen, ich bin mein eigener Chef und erlaube mir, wenn ich an einem Auftrag sitze auch oft surf-TT-eMail-Pausen. Ich werde entspannter, kann wieder frei denken, bin relaxed und kann danach umso motivierter weiterarbeiten. Ok, bei mir geht es auch nicht um Fliessbandarbeit, sondern um Kreativarbeit, aber sollte auch da aehnlich verlaufen. Gibt glaub ich auch Studien darueber, dass z.B. auch schlafen oder massieren wirkt...


    c ya
    n3o

  • Hallo Kollegen,


    ich glaube, rein rechtlich gilt dieser bereits erwähnte Umkehrschluss.


    "es ist alles erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist!"


    In dem angesprochenem Fall würde das Gespräch beim Chef eine Belehrung und damit ein explizites Verbot darstellen. ob diese Abmahnung rechtlich haltbar ist, müsste ein Anwalt klären, jedoch gilt wohl auch hier wieder die Dehnbarkeit unserer Gummiparagraphen.


    Also der Tipp von mir, erst mal schlau machen (Anwalt, Betriebsrat etc. )danach mit dem Chef reden ohne große Wellen und Ärger zu verbreiten und wenn dein Chef ein Unmensch ist, dann erst streiten. Hier viel ja schon der Hinweis, ob jemand gesucht wird der als nächstes gehen muss.
    :flop:

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