Deutscher Pass, gleichzeitig deutscher Staatsbürger?

  • Passgesetz § 1 (3) Der Paß darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.



    Daraus folgt, dass der Inhaber eines deutschen Passes zwangsläufig auch deutscher Staatsbürger ist, was aber natürlich nicht ausschließt, dass er noch eine (oder mehrere) weitere Staatsbürgerschaften hat. Mehrfache Staatsbürgerschaften sind zwar in Deutschland nicht erwünscht (normalerweise wird ein Ausländer nur eingebürgert, wenn er seine alte Staatsbürgerschaft aufgibt), es gibt sie aber in Ausnahmefällen trotzdem, z.B. bei der Einbürgerung von Ausländern, deren Heimatstaat seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt oder bei der Einbürgerung von Deutschen in Staaten, die eine mehrfache Staatsbürgerschaft zulassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kunterbund1503
    Hmm, ich meine auch das man, wenn man einen deutschen Pass besizt, und keinen anderen Pass mehr hat, dass man deutscher Staatsbürger ist. Der Freund von mir sagt nein. Es gibt anscheinend Leute die haben einen deutschen Pass, sind aber keine deutschen Staatsbürger:confused:


    Ps. Es handelt sich hier nicht um einen Asylbewerber.


    Gibts sicher, dann ist es aber ein ungültiger Pass

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also, habe mal mit meinem Anwalt gesprochen. Er konnte mir auch keine 100% infos geben. Er meinte aber gehört zu haben das es sowas gibt. Es sollen anscheind Leute geben, die haben einen Deutschen Pass, weil sie die deutsche Staatsangehörikeit haben, aber das machst sie noch lang nicht zu einem deutschen Staatsbürger.


    Aussage von meinem Freund. So wars bei ihm
    Großeltern hier geboren. Eltern und Kind im Ausland geboren. Da aber die Großeltern aus Deutschland kommen, bekommt der Enkel ohne probleme einen deutschen Pass und die deustche Staatsangehörigkeit. Nach ca 8 Jahren aufenthalt in Deutschland, kann man einen Antrag stellen und versuchen deutscher Staatsbürger zu werden.



    Hmm, ich möchte jetzt 100% Infos haben:mad: :D



    Edit: Habe soeben eine E-Mail an die Einbürgerungssttelle geschickt. Bin mal gespannt was kommt. Ich bin nämlich immer noch der Meinung, deutscher Pass>gleichzietig deutscher Staatsbürger.

  • Dann sag doch gleich was Du willst:D


    Bisher war mir so wie vielen anderen wohl auch der Gedankensprung zwischen Staatsangehörigkeit und Bürgerschaft nicht so ganz gelungen.


    War evtl. etwas unglücklich das mit dem Pass aufzuziehen denn so kam zumindest bei mir an das Du wissen wolltest:
    Pass = Staatsangehörigkeit und nicht Staatsangehörigkeit = Staatsbürger


    Gruß
    CH


    Guggst Du hier


    Oder hier


    Oder schmeiß mal google nach "Staatsbürgerschaftsrecht" an.


    Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe ist da kein Unterschied zwischen Staatsangehöriger und Staatsbürger

  • Jeap dem ist so...


    Das was Dein Anwalt im Hinterkopf hatte war nur das alte Prozeder der Einbürgerung.


    Hier dierket vom Chef:


    [URL=http://www.bundesregierung.de/bericht,-17543/Ausgabe-Nr.-28-337-2000.-Refor.htm]Bundesregierung[/URL]


    Gruß
    CH

  • Also so wie ich es jetzt alles aufgenommen habe, ist mein Freund doch deutscher Staatsbürger, denn in seinem Pass steht Staatsangehörikeit deutsch.
    Und da es ja keinen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft gibt, ist er also deutscher Staatsbürger. Also hatte ich doch Recht:D



    Gehe jetzt meinen Wetteinsatz abholen:p


    Euch vielen Dank für die Infos:top:

  • ... es gibt dann aber noch das Mittelding, dass ein staatenloser Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis deutsche Reisedokumente bekommt (mit Adler und allem drum und dran), ich weiß allerdings nicht mehr, wie sich die Dinger genau nennen.


    Grüße, Harry

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