Haftpflichtschaden Handy

  • Re: Und wenn der Schaden erst später auftritt?


    Zitat

    Original geschrieben von hanselhandy
    Hallo,


    mein Handy wurde mit mir zusammen ins Wasser geworfen, funktioniert aber nach Trocknung wieder. Da es jetzt aber anfangen könnte innerlich zu rosten tritt der Schaden ja erst viel später auf.
    Kann ich das der Versicherung (derer, die mich ins Wasser geworfen hatten) dann immer noch melden? Oder muss ich sofort aktiv werden?

    LOL.. :D


    Was bitte soll denn in einem Handy rosten?? :D


    Eine Versicherung ist kein Selbstbedienungsladen. Du sagst doch selber, dass es wieder funktioniert.
    Wenn dich deine Freunde ABSICHTLICH ins Wasser geworfen haben, wird keine Versicherung in so einem Fall zahlen und sich auf grobe Fahrlässigkeit deiner Kumpels berufen. Und das völlig zu Recht.

  • Re: Re: Und wenn der Schaden erst später auftritt?


    "Was bitte soll denn in einem Handy rosten?? :D "


    Gib einmal in der Suchfunktion den Begriff "Wasserschaden" ein und Du wirst einiges zum Beispiel zum Thema Korrosion finden.


    "Eine Versicherung ist kein Selbstbedienungsladen. "


    Stimme Dir absolut zu, aber darum geht es hier nicht.


    "Du sagst doch selber, dass es wieder funktioniert. "


    Richtig, aber die Frage ist ja, wie lange noch. Auf dem Gerät ist noch ein Jahr Garantie, diese ist jedoch nach dem Wasserschaden nichtig. Warum? Die Hersteller werden schon wissen warum.

  • naja, rosten tut aber nur eisen. ;)
    korrosion paßt dann schon besser :p


    ich würd mit dem ding ganz flugs in ein service-center marschieren & es dort checken lassen.
    dann mit dem ergebnis mal bei den "kumpels" anklopfen, damit diese das dann ihrer versicherung einreichen können.
    ob die versicherung allerdings in diesem fall dafür aufkommt (absicht/vorsatz) wage ich zu bezweifeln...
    also heißt es für die kumpels sparen & selber zahlen...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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