Haftpflichtschaden Handy

  • ein Kumpel von mir hatte mal einen ähnlichen Fall mit seinem T68i... Versicherung des "Zerstörers" hat auf Haftpflicht den auf der Vodafone Rechnung angegebenen Wert ohne Vertrag gezahlt. Das Gerät war ca. 1 Monat alt. Zu dem Zeitpunkt war das Teil noch für 200,-€ mit und 499,-€ ohne Vertrag gelistet (afair), da es noch sehr neu war. Er bekam anstandslos die 499,-€ ausgezahlt! :top:

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Wenn Cyberman den Sachverhalt gleich am Anfang vollständig geschildert hätte wären manche Fragen/Missverständnisse gar nicht aufgekommen.


    Ich denke mal wenn die Versicherung korrekt arbeitet wird sie Dir den aktuellen Preis für das T610 zahlen, d.h. z.B. 300 €.


    Das mit dem Zeitwert gilt nur bei Autos, nicht aber bei haftpflicht im normalen rahmen

  • Haftpflichtschaden


    Hallo, mir hat auf einer Feier jemand mein Motorola V3 mit einem Glas Wasser zerstört....habe den Wert des Handys mit 279€ (Motorola HP) angegeben.
    Es ist ein subvensioniertes Handy zu 0€ gewesen!
    Ich habe die Rechnung, den Reparaturauftrag eingereicht, aus dem hervorging das es unreparabel ist, mußte sogar das Handy mit sämtlichem Zubehör zur Versicherung (Öffentliche Braunschweig) schicken.
    Die Versicherung hat mir einen Zeitwert von 100€ überwiesen für ein Motorola V3 mit einem alter von 9 Monaten.(war bissel enttäuscht).

  • Zitat

    Original geschrieben von skydiver510
    Und nun nochmal der Sachverhalt: Hab bei meiner Oma (wohnt NICHT im gleichen Haushalt UND hat ihre eigene Privathaftpflicht) Holz gemacht und mein Handy war drinnen; es hat geklingelt und sie wollte es mir bringen. Da ist es Ihr runtergefallen und sie ist draufgetreten. ENDE
    mfg


    Dann zahlt auch die Versicherung prinzipiell. Sie würde nicht zahlen wenn ihr die gleiche Haftpflicht habt, dann seid ihr nicht gegeneinander versichert :-) Anderes Beispiel: Meine Freundin zieht mit mir zusammen und behält ihre Haftpflicht: Schänden werden bezahlt, also evtl. ganz praktisch zwei Versicherungen weiterzuführen. Meine Freundin zieht mit mir zusammen, wir lösen eine der beiden Single-Versicherungen auf und machen eine Familienversicherung aus der anderen: Wir sind selber schuld wenn was kaputt gemacht wird und niemand ersetzt es.

  • Zitat

    Original geschrieben von gaspode
    Dann zahlt auch die Versicherung prinzipiell. Sie würde nicht zahlen wenn ihr die gleiche Haftpflicht habt, dann seid ihr nicht gegeneinander versichert :-) Anderes Beispiel: Meine Freundin zieht mit mir zusammen und behält ihre Haftpflicht: Schänden werden bezahlt, also evtl. ganz praktisch zwei Versicherungen weiterzuführen. Meine Freundin zieht mit mir zusammen, wir lösen eine der beiden Single-Versicherungen auf und machen eine Familienversicherung aus der anderen: Wir sind selber schuld wenn was kaputt gemacht wird und niemand ersetzt es.



    Das Ausgangsposting zu dem Sachverhalt ist aus 2003. Denke schon, das die Versicherung inzwischen bezahlt hat.....;)
    Desweiteren werden sich im Laufe der letzten drei Jahre auch so die eine oder andere Versicherungsbedingung geändert haben....

  • @gasponde:
    die Aussage ist schlichtweg falsch ;)
    wenn die Vers ne "eheähnliche Lebensgemeinschaft" oder ähnliches Feststellt werden sie dennoch nicht zahlen. Will dir jetzt keine Paragraphen raussuchen müssen, aber is so.


    deswegen gibt es ja zb auch die regelung, dass man wenn man zusammenzieht die "jüngere" HP problemlos ohne groß Fristen oder Laufzeitn einhalten zu müssen kündigen kann und in der anderen Vers den Ehepartner aufnehmen kann

  • Hänge mich hier mal ran, folgendes:


    Mir wurde ein Schaden am Handy verursacht, der durch die Haftpflicht abgedeckt sein sollte.
    Im Fragebogen zum Hergang will die Versicherung eine Ermächtigung, um bei meinem Kartenanbieter Auskünfte über mein Vertragsverhältnis mit dem Kartenanbieter einzuholen. Zudem wollen sie das Kundenkennwort, die PIN und die PUK.


    Ich habe nicht vor, denen eine Ermächtigung zu erteilen, die könnten ja dann jederzeit auf mein Kundenkonto zugreifen.


    Irgendwie kommt mir das komisch vor...was wollen die mit der Ermächtigung? Wozu brauchen die das?

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Das sind Daten die niemanden außer dich was angehen!
    Das würde ich denen auch so (freundlich) mitteilen, die Daten gehen die nix an und sind in keiner Weise zur Regulierung des Schadens notwendig...


    Wenn überhaupt würde ich denen mitteilen, wer der Vertragsinhaber ist (-> Feststellung, dass kein Eigenschaden vorliegt)

  • Meist sind das auch nur vorgefertige Formulare. Nicht immer sind alle dort abgefragten Angaben erforderlich. Im Zweifelsfall einfach mal kurz anrufen.


    Um nachzuweisen, dass der Vertrag mit der Numer 123456 zu Person XYZ gehört und nicht dem Versicherungsnehmer der Haftpflicht sollte ggf. auch eine Rechnungskopie ausreichen. Ich denke mal, diese ganzen anderen Sachen werden im Schadensformular mit abgefragt für andere Schadensarten (Diebstahl und daraus entstandenen Telefongebühren, weil der Dieb telefoniert hat...).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Und wenn der Schaden erst später auftritt?


    Hallo,


    mein Handy wurde mit mir zusammen ins Wasser geworfen, funktioniert aber nach Trocknung wieder. Da es jetzt aber anfangen könnte innerlich zu rosten tritt der Schaden ja erst viel später auf.
    Kann ich das der Versicherung (derer, die mich ins Wasser geworfen hatten) dann immer noch melden? Oder muss ich sofort aktiv werden?

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