Haftpflichtschaden Handy

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie in der Regel ein Haftpflichtschaden bei einem Handy mit Vertrag behandelt wird. Gibt es den vollen Kaufpreis (Wiederbeschaffungswert) oder nur den aktuellen Zeitwert erstattet? Oder nur den subventionierten Kaufpreis?
    Aktueller Fall: Meine Oma hat mein drei Mon. altes SE T 610 von T-Mobile zertreten und das Display und das Gehäuse sind voll im A..... :-(((


    Danke schonmal im Voraus

  • Ob Neu- oder Zeitwert, hängt von der Police und somit von der Versicherung ab; i.d.R: wird aber der Wiederbeschaffungspreis = Neuwert ersetzt, wenn eine Reparatur ausscheidet.


    Warum rufst Du nicht einfach den zuständigen Versicherungsmakler an?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Wollt mich vorher erst mal informieren, bevor ich mit dem rede. Ist ein bißchen komisch der Typ :-)
    Falls es nur den subventionierten Betrag gibt (80€) hätte ich noch gewartet, mir ein neues ohne Vertrag geholt und dessen Rechnung eingereicht,
    na ja trotzdem Danke für die Info, mal sehn wie s weitergeht

  • Zitat

    Original geschrieben von skydiver510
    Falls es nur den subventionierten Betrag gibt (80€) hätte ich noch gewartet, mir ein neues ohne Vertrag geholt und dessen Rechnung eingereicht,


    Es gibt den Zeitwert des Gerätes. Was hat aber ein Handy auf dem Fussboden zu suchen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Es gibt den Zeitwert des Gerätes. Was hat aber ein Handy auf dem Fussboden zu suchen?


    Woher weisst du, dass die Oma nicht auf'm Tisch getanzt hat? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Woher weisst du, dass die Oma nicht auf'm Tisch getanzt hat? ;)


    Jede Schadensabteilung dieser Welt würde *das* dann sehen wollen ... ;)

  • Jetzt bitte wieder keine Grundsatzdiskussionen, darum ging es hier gar nicht..


    Ich hoffe jedenfalls, dass es so ist, mir ist nämlich ähnliches passiert.

  • Bein nem Kumpel gabs nur den Zeitwert von dem Teil.


    Aber wenn eine Oma so ein Teil zertritt, dann bleibt das doch in der "Familie". Sind solche Schäden nicht gesondert geregelt?. Also ich bilde mir ein, daß in solch einem Fall ggf. die Versicherung gar nicht für den Schaden aufkommt. Kann mich aber auch täuschen.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert.


    Allerdings solltest Du Dir das mit der Schadensmeldung genau überlegen, denn grobe Fahrlässigkeit ist nicht abgedeckt.


    Wenn Deine Oma im gleichen Haushalt lebt wie Du schaut es schlecht aus (erst recht wenn sie gar keine Haftpflicht hat)

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