Quam stellt Geschäftsbetrieb in D ein

  • moin faceman,


    vorsicht, die antwort ist richtig! ABER die bedingung des Kaufvertrages "Handy" ist bisher nicht erfüllt worden. Ich bin zwar kein rechtspfutzi aber zur sicherheit würde ich trotzdem warten!
    Stell dir vor, plötzlich kommt jemand und verlangt das handy zurück, da der vertrag nie zustande kam. was willst du denn dann sagen? ich denke es ist wie bei falsch gelieferter ware!

  • Vielen Dank erstmal für Eure Ratschläge :)


    Das mit den 2 Verträgen habe ich verstanden. Ist denn das Handy jetzt auch mein Eigentum ? Eigentlich stand ja auf der Internetseite das das Handy 49 EUR kostet und bei Lieferung bezahlt wird. Jetzt habe ich eine Rechnung ueber 0 EUR bekommen. Da ich es angenommen habe, war ich doch faktisch einverstanden mit dem neuen Angebot von Quam (Nokia8310 für 0 EUR). Oder sehe ich da etwas falsch ??

  • schon, doch könnte jetzt jemand auf den trichter kommen und sagen: angebot gilt nur mit freischaltung eines vertrages! hast du nen aktiven vertrag? Nee! also lieber warten und in nem monat das handy vertickern! gewinn machste dann immer noch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyguru
    schon, doch könnte jetzt jemand auf den trichter kommen und sagen: angebot gilt nur mit freischaltung eines vertrages! hast du nen aktiven vertrag? Nee! also lieber warten und in nem monat das handy vertickern! gewinn machste dann immer noch.


    Nee, Handygru, eben nicht weil es kein , wie drück ichs aus- Kopplungsgeschäft ist. Es sind definitiv zwei Verträge.

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Zitat

    Original geschrieben von faceman


    Nee, Handygru, eben nicht weil es kein , wie drück ichs aus- Kopplungsgeschäft ist. Es sind definitiv zwei Verträge.


    Genau so ist es,er kann mit dem Handy machen was er will, im Notfall mir schenken.:D


    Aleusius

  • das ist aber nicht immer so ...


    Zitat

    Original geschrieben von faceman


    Nee, Handygru, eben nicht weil es kein , wie drück ichs aus- Kopplungsgeschäft ist. Es sind definitiv zwei Verträge.



    Viell. kannst Du Dich an die "Sony-Aktion" (Fehler im Internet-Angebot), vor einigen Jahren entsinnen. Damals ging es genau darum, wann ist der Vertrag (damals mit D1) zu Stande gekommen. Hätten die D1-ler das Handy zugeschickt und die Karte nicht zuvor freigeschaltet, hätte der Vertrag garnicht erst "gegriffen", also im konkreten Fall, hätte D1 das besagte Handy nicht zu diesem Preis abgeben müssen. Da aber in den entspr. AGB stand das der Vertrag erst nach erfolgter Freischaltung zustande kommt und D1 damals (jetzt wohl nicht mehr..) alle Karten vor dem Versand aktiviert, mußten die "rosa Jungs" die Kröte schlucken.
    Dadurch sind einige HK-ler besonders glücklich in die Weihnachtswochen :D



    Also, auf Deinen Fall übertragen, in jedem Fall die AGB studieren, glaube zwar nicht an eine Rückabwicklung, aber der Teufel sitzt im Detail !!

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Zitat

    Original geschrieben von faceman
    Du hast faktisch zwei Verträge abgeschlossen.



    HI Faceman,


    deine Aussage mag richtig sein, aber um den einen Vertrag zu erfüllen muss auch der andere Vertrag erfüllt sein.
    Bisher hat discostu nur einen Vertrag erfüllt, er hat das Handy bekommen.
    Nun fehlt noch die Freischaltung des Vertrages, immerhin war das Angebot des Handys nur mit einem Kartenvertrag möglich.


    Ich würde auf jeden Fall warten, bis Quam die Karte freigeschaltet hat.;)


    Thorsten

  • abwarten


    ok ok,


    aber mel ehrlich, wer von euch hat denn bisher solchen fall gehabt?
    in der werbung "fußnote" steht doch immer, "angebot nur in verbindung mit freischaltung..." und da liegt das detail

    Zitat

    aber der Teufel sitzt im Detail !!

    Danke dr. zuzelbach

  • Zitat

    Original geschrieben von faceman


    ...Es sind definitiv zwei Verträge.


    Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das anders. Er geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen.


    Auch das AG Staufen geht mit Urteil vom 14.12.1998 (2 C 193/98) bzgl. der Wandelung eines Handy-Vertrages ebenfalls von einem wirtschaftlich einheitlichen, innerlich zusammengehörenden Geschäft aus, für welches die Trennung in zwei rechtliche selbständige Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu beachten ist.


    Sorry wg. OT, aber das musste mal gesagt werden. ;)




    Gruß


    muli

  • Zwei Verträge? Ein Vertrag


    Hallo,


    danke für das Urteil des BgH.


    wenn es "ein" Vertrag ist, mit wem schließ ich den ab?


    Mit dem Händler? Mit dem Netzbetreiber?


    Was ist, wenn ich beim Händler "kündige"? Ist der "verpflichtet", das mit dem Netzbetreiber auszuregeln, ohne daß ich einen "Schaden" (Stress, Nervereien, Papierkrieg) habe?


    Da würde sicher viele interessieren.


    Mein Credo: Mindestlaufzeit 6 Wochen (damit es in die Abrechnungszeiträume rein passt und von der Abwicklung nicht zu komplex wird) und neues Handy als Vertragsoption, die "Raten" müssen auf einen Schlag bezahlt werden, wenn "vorzeitig" (vor Ende des Ratenkredits) gekündigt wird. Wäre klar und eindeutig.

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