Kündigungsrecht
Sorry, dass ich jetzt auch noch einmal in das "Sonder"-Kündigungsrecht-Horn blase, aber - falls die Kunden "verkauft" werden sollten, so wird doch wohl zu unterscheiden sein.
Wird gesamt Group 3G GmbH (oder wie der Quam-BEtreiber heisst) an einen Konkurrenten verkauft, so dürfte sich - vorausgesetzt die Tarife bleiben gleich - kein Kündigungsrecht ergeben. Es sei denn, man erkennt diesen "change of control" ggf. als Wechsel des Gläubigers an.
Sollte der Kunde aber an einen anderen Dienstleister "weitergereicht" werden - d.h. beisp. E-Plus tritt in meinen Vertrag als neuer Dienstleister ein, so ist es ziemlich schnurz, ob die Tarife gleich bleiben oder nicht. Denn einen neuen Gläubiger muss ich in keinem Fall hinnehmen. Einzige Ausnahme: in den AGB ist bereits eine solche Regelung enthalten - dann müsste der Übernehmende aber wohl auch schon relativ konkret benannt worden sein - ich habe mal gecheckt: Fehlanzeige! Daher wäre eine Änderungskündigung (seitens des neuen Anbieters eigentlich) erforderlich, um die Kunden auf den neuen Anbieter zu überführen.
Also - es dürfte darauf ankommen, ob ich verkauft oder weitergereicht werde. Im ersten Fall könnte sich ein Sonderkündigungsrecht ergeben (Tarife und/oder change of control), im zweiten Fall dürfte ein Kündigungsrecht (nix "Sonder-", sondern normales BGB) stets möglich sein.
So jedenfalls meine Einschätzung.
Gruß
Mountdrago