Brauche Rechtsberatung, mein Garantieanspruch wurde abgelehnt!

  • Im Mai kaufte ich mir für meinen Zweitwagen ein CD-Radio der Firma Supertech bei Saturn für €49,- Naja, nach etwa 1 Monat warf das Gerät die CD´s nur aus, wenn man mit beiden Daumen vor die Frontblende drückte, sonst klemmten sie im Gerät fest. Nach etwa 3 Monaten versagte der Knopf zum Einschalten des Gerätes. Man konnte das Gerät nur einschalten, wenn man eine CD einlegte(da das Gerät dann anfing die CD einzuziehen und sich einschaltete). Über den Powerschalter war nichts zu machen. Nachdem sich nun auch noch die Abdeckung des Displays löste, dachte ich mir mal, ich bringe das Radio zu Saturn und mache von meiner 2jahres Garantie gebrauch.... DENKSTE! Heute kam das Gerät zurück,- Reperatur abgelehnt! Begründung: Ich habe die Isostecker abgeschnitten(Die Stecker in meinem Wagen waren abgeschnitten, anders bekam ich das Radio nicht rein)!


    Jetzt fühle ich mich verarscht! Ich habe das Radio in originalverpackung mit allem drum und dran abgegeben, die Fehler des Radios stehen in keinstem Zusammenhang mit den abgeschnittenen Isostecker, sondern einzig in der miesen Qualität des Radios! Und dafür will die Firma (ist wohl Lenco) nichtmal geradestehen! Was kann ich tun? Nirgens ein Hinweis das man die Kabel nicht abschneiden darf, auf dem Radio steht sogar die Belegung!

  • Du weißt doch, dass du eine Rechtsberatung nur beim Anwalt bekommst. ;)


    Ich persönlich würde sagen - leider Pech gehabt. Du hast die Stecker abgeschnitten, das mag zwar für den Fehler nicht maßgeblich sein, aber du hast das Gerät bzw. die Anschlüsse beschädigt. Letztendlich dürfte das allerdings wieder mal ein Fall sein, bei dem du nur richterlich eine Entscheidung bekommen wirst oder wenn dein Anwalt laut genug "brüllt" ;).

  • Hast Du eine Adresse des Herstellers? Dann sende diesem das Radio unfrei und als versichertes Postpaket mit einer Rechnungskopie und einer Schadensbeschreibung sowie der freundlichen Bitte um Reparatur bzw. Ersatz zu.


    Sollte Dir das den Aufwand nicht wert sein, wirf das Gerät dahin, wo es hingehört: In den (Sonder)Müll! Sollte Saturn Dir nicht mindestens 30 Euro beim Kauf eines neuen, vernünftigen Radios abziehen, dann hol Dir woanders eins - aber bitte nicht wieder so einen Schrott.


    Stecher

    Stimmts oder hab' ich recht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stecher
    Hast Du eine Adresse des Herstellers? Dann sende diesem das Radio unfrei...
    Stecher


    na klar ; wird auch ohne probleme angenommen :rolleyes:

    xxx

  • Ich weiß nicht genau, was du vom Hersteller willst, aber ich sehe das so:


    Das Radio ist mangelhaft, der Händler ist dazu verpflichtet, nachzuerfüllen.
    In den ersten sechs Monaten gilt Beweislastumkehr, also muß dir der Händler nachweisen, dass die Mängel nicht von Anfang an vorlagen. Dabei kann ich dem Händler nur viel Glück wünschen:D .


    In meinen Augen ist es normal, wenn man bei einem Autoradio, das dazu bestimmt ist, in ein Auto eingebaut zu werden, den Stecker den Gegebenheiten des Autos anpasst.


    Wie Du bereits geschildert hast, können die Mängel nicht auf den Einbau zurückgeführt werden, die Anleitung, die die Steckerbelegung offenlegt, geht offensichtlich sogar davon aus, dass derartige Anpassungen erforderlich sein können.


    Ich würde auf die Gewährleistung und den daraus resultierenden Nacherfüllungsanspruch verweisen, der in Nachlieferung oder Nachbesserung bestehen kann. Wird dir dies verweigert, kannst du dich ggf. vom Vertrag lösen.


    Die gegebene Begründung genügt in meinen Augen nicht, die Gewährleistungspflicht zu umgehen.



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von Zed
    na klar ; wird auch ohne probleme angenommen :rolleyes:


    Von einem seriösen Hersteller schon.

    Stimmts oder hab' ich recht?

  • Du wirst es sicher nicht gerne hören aber ich vermute auch daß Du wohl leider Pech gehabt hast. Ich kenne jetzt zwar nicht die AGBs und Gewährleistungsbedingungen der Firma Supertech aber die der Telekom wo es nicht viel anders sein wird.

    Zitat

    Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird.


    Damit ist nicht nur ein Eingriff in das Innere des Gerätes gemeint sondern auch wie in Deinem Fall das abschneiden der Stecker. Du hättest ja auch in deinem Auto die passenden Gegenstücke wieder einbauen bzw. einlöten können.
    Kulanz hin oder her, auf dem Rechtweg wirst Du wohl wenig Chancen haben.


    Gruß, BigDaddy

  • Gaaanz laaaangsam:D


    Die AGBs der Firma Supertech interessieren kein kleines grunzendes Tier:D .
    AGBs müssen wirksam in einen Vertrag einbezogen sein.
    OnRoP hat sein Autoradio bei Saturn gekauft, also müsste in deren AGBs etwas derartiges stehen.


    Die meisten Kaufhäuser haben aber sowieso Schwierigkeiten mit der wirksamen Einbeziehung von AGBs. Ich hatte da mal eine nette Diskussion mit einem Filialleiter einer großen Kaufhauskette, die ich hier einmal Kardorf nenne:rolleyes: .
    Also selbst wenn die AGBs von Saturn diese Passage enthalten sollten, müsste der Kunde die Möglichkeit gehabt haben, diese *vor* Vertragsschluß zu sehen.
    (Nicht etwa so, dass die AGBs auf der Rückseite der Rechnung stehen, die man nach dem Kauf erhält)


    Ob nun der Einbau eines Autoradios durch Abschneiden des Steckers ein Eingriff in das Gerät darstellen könnte kann man deswegen außen vor lassen.
    Ich glaube eigentlich nicht, dass man daran die Ablehnung der Gewährleistung knüpfen kann, wenn der Mangel offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Veränderung steht.

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  • Hallo,


    Zitat

    Ich glaube eigentlich nicht, dass man daran die Ablehnung der Gewährleistung knüpfen kann, wenn der Mangel offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Veränderung steht.


    das denke ich aber schon. Das Abschneiden der Steckverbinder ist devinitiv ein mechanischer Eingriff in den original Zustand des Gerätes. Selbst wenn ein Kabelbelegungsplan dem Gerät beiliegt, ist dies noch lange keine Aufforderung zum Verändern des Auslieferzustandes. In diesem Fall liegt eindeutig ein "Fremdeingriff" vor, bei dem der Hersteller durchaus eine Garantie ablehnen kann. In solch einem Fall liegt es an der Großzügigkeit des Herstellers eine "Kulanz" zu gewähren. Scheint hier leider nicht der Fall zu sein.


    Ich würde ein Schreiben an den Hersteller schicken, (wenn der Aufwand denn lohnt) die Sachlage erläutern und um Kulanz bitten.


    Ob´s was bringt?:)


    Gruß
    Und sonst?

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Ob nun der Einbau eines Autoradios durch Abschneiden des Steckers ein Eingriff in das Gerät darstellen könnte kann man deswegen außen vor lassen.
    Ich glaube eigentlich nicht, dass man daran die Ablehnung der Gewährleistung knüpfen kann, wenn der Mangel offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Veränderung steht.


    Das ist aber halt leider nicht eindeutig, da es, weil keine Stecker mehr vorhanden waren, beim Einbau ja auch zu einer Fehlschaltung oder einem Kurzschluss gekommen sein kann, der dann letztendlich den Defekt beim Ein-/Ausschalter verursacht hat. Im Prinzip kann der Garantie-/Gewährleistungsanspruch ja schon dadurch verloren gehen, wenn der Einbau nicht durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt worden ist.


    Ich denke, dass der Fall so einfach nicht zu entscheiden ist und man da sicher bei drei Juristen fünf Meinungen hören wird. ;)

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